Die Kantonspolizei Thurgau hat seit Dienstag an verschiedenen Orten im Kanton mehrere Autos angehalten, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren.
Die Autofahrer und Autofahrerinnen wurden durch Patrouillen der Kantonspolizei Thurgau am Dienstagund Mittwochmorgen angehalten, weil sie mit ...
Die Kantonspolizei Thurgau hat seit Dienstag an verschiedenen Orten im Kanton mehrere Autos angehalten, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren.
Die Autofahrer und Autofahrerinnen wurden durch Patrouillen der Kantonspolizei Thurgau am Dienstagund Mittwochmorgen angehalten, weil sie mit vereisten Scheiben unterwegs waren. In allen Fällen war die Sicht dadurch teils massiv eingeschränkt, was die Verkehrssicherheit gefährdete. Die fehlbaren Personen werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei Thurgau rät dringend vom «Guckloch»-Fahren ab. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet, dass in alle Richtungen eine gute Sicht gewährleistet sein muss. Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.
(KAPO THURGAU)
Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter gibt es unter: www.kapo.tg.ch/winter