Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im gesamten Kanton Zürich gilt deshalb seit Freitag, 26. Juni, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und ...
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im gesamten Kanton Zürich gilt deshalb seit Freitag, 26. Juni, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills. «An den offiziellen Feuerstellen werde die Bevölkerung auf das Verbot durch Plakate hingewiesen», erklärte Roman Brazerol, Revierförster beim Forst Elgg. «Der Wald sei grundsätzlich sehr betroffen und als Vorsichtsmassnahme greift der Kanton Zürich mit diesem Verbot ein. Es sei bereits zu Bränden in der Region aufgrund der Trockenheit gekommen.»
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (zum Beispiel auf befestigen Plätzen).
In Siedlungsgebieten (zum Beispiel Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
• Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
• Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
• Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
• Grillasche nicht unachtsam entsorgen
• Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
• Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten
Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen. «Wenn in den nächsten Tagen nicht regelmässig Regen fällt, wird die Gefahrenstufe eher erhöht als gelockert», mutmasst Roman Brazerol. So seien die Elgger Grundwasserspiegel auf Rekordtief und es braucht viel Regen um diese wieder aufzufüllen.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Änderungen des Feuerverbots werden über die jeweilige Gemeindehomepage kommuniziert.
(PD, RED)