Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe, auch am 1. August. Ebenso im Kanton Thurgau.
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es im Kanton Zürich gemäss der kantonalen Baudirektion ...
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe, auch am 1. August. Ebenso im Kanton Thurgau.
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es im Kanton Zürich gemäss der kantonalen Baudirektion verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Ein Mindestabstand von 200 Metern vom Waldrand muss für das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) und das Entfachen von Brauchtumsfeuern (1.-August-Feuer) eingehalten werden.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (zum Beispiel auf befestigen Plätzen).
Verbot auch am 1. August
Das Verbot gilt seit dem 26. Juni und bleibt bis auf weiteres in Kraft. Es wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Da in den nächsten Tagen keine ergiebigen Regenfälle zu erwarten sind, gilt das Verbot auf jeden Fall auch am Nationalfeiertag vom 1. August.
Für allfällige Feuer- und Feuerwerksverbote im restlichen Kantonsgebiet sind die Gemeinden zuständig (§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz), die meisten haben ein solches erlassen. Es gelten die jeweiligen kommunalen Bestimmungen.
Kein Feuerwerk an Bundesfeier in Elgg
Die 1. Augustfeier der Gemeinde Elgg auf dem Sportplatz «Im See» findet statt. Der Club 81 freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher von klein bis gross. Ab 17 Uhr ist die Festwirtschaft geöffnet, aufgrund des Feuerverbots wird allerdings auf das Feuerwerk, den Lampion- und Fackelumzug sowie den Funken verzichtet.
Auch in Hagenbuch darf an der 1. Augustfeier kein Feuerwerk gezündet werden.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Thurgau
Aufgrund der aktuellen Kanton Thurgau verschärft gilt auch im Kanton Thurgau gemäss dem Departement für Bau und Umwelt seit 24. Juli ein absolutes Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand. Auch das Abbrennen von Feuerwerken ist verboten.
PD/BETTINA STICHER