Erhöhung der Wassergebühren
09.09.2025 AadorfDer Gemeinderat Aadorf hat neue Wassergebühren per 1. Januar 2026 beschlos-sen. Die Anpassung dient der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung und ist Folge notwendiger Investitionen sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Mit diesem Entscheid reagiert die Gemeinde auf die ...
Der Gemeinderat Aadorf hat neue Wassergebühren per 1. Januar 2026 beschlos-sen. Die Anpassung dient der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung und ist Folge notwendiger Investitionen sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Mit diesem Entscheid reagiert die Gemeinde auf die gestiegenen Anforderungen an Infrastruk-tur, Qualitätssicherung und gesetzliche Buchführungsvorgaben (HRM2). Die letzte Gebüh-renanpassung liegt mehrere Jahre zurück und das EW Aadorf muss seine Investitionen ge-zwungenermassen über Fremdkapital finanzieren. Die Sparte Wasser weist seit Jahren Ver-luste aus, was nun korrigiert werden soll.
Die Versorgungssicherheit und Qualität des Trinkwassers haben oberste Priorität und müs-sen gewährleistet bleiben. Mit der Anpassung der Wassergebühren wird die Grundlage für eine stabile und nachhaltige Wasserversorgung geschaffen.
Das Versorgungsgebiet des EW Aadorf ist stetig gewachsen, zuletzt mit der Übernahme der Wasserversorgung Wittenwil, so dass heute ein Wasserversorgungsnetz mit über 120 km Wasserleitungen und mehreren Pumpwerken und Reservoiren unterhalten wird. In den kom-menden Jahren stehen weitere Investitionen für die Erneuerung und Erweiterung des Was-serversorgungsnetzes an. Die geplanten Investitionen belaufen sich dabei auf rund 2,7 Mio. Franken. Steigende Preise beim Material sowie höhere Anforderungen an die Wasserqualität verteuern diese Vorhaben zusätzlich.
Mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 verlängern sich die Ab-schreibungsfristen. Das führt zu einer geringeren Kostenumlage pro Jahr – jedoch auch zu Liquiditätsengpässen, welche ausgeglichen werden müssen.
Der Preisüberwacher hat die geplante Tariferhöhung geprüft und unter anderem vorgeschla-gen, die Erhöhung zu staffeln oder die Grundgebühr für Zusatzwohnungen zu begrenzen. Der Gemeinderat hat diese Empfehlungen diskutiert, kommt jedoch zum Schluss, dass eine Etap-pierung die finanzielle Belastung der Wasserversorgung weiter verschärfen würde.
Der Entscheid des Gemeinderats untersteht Referendum gemäss Art. 13 der Gemeindeord-nung dem fakultativen Referendum. Die Bevölkerung wird transparent über die Hintergründe informiert und hat die Möglichkeit zur Mitbestimmung.
GEMEINDERAT AADORF