Die Kirchbehörde stellte anlässlich der Gemeindeversammlung am 5. Mai 2025 den Antrag, dass das Pfarrhaus in Tänikon verkauft werden soll. Dieser Verkauf wurde von den anwesenden pro und kontra heftig diskutiert. Die Behörde begründete den Verkauf unter anderem mit dem ...
Die Kirchbehörde stellte anlässlich der Gemeindeversammlung am 5. Mai 2025 den Antrag, dass das Pfarrhaus in Tänikon verkauft werden soll. Dieser Verkauf wurde von den anwesenden pro und kontra heftig diskutiert. Die Behörde begründete den Verkauf unter anderem mit dem Nichtmehrgebrauch der Räumlichkeiten und dem hohen finanziellen Aufwand für die Sanierung des Hauses.
Stossend war für die Gegner unter anderem auch, dass das Haus inklusive Umschwung mit einer Fläche von 0,50 m² für 1 Million Franken ohne öffentliche Ausschreibung an ein Behördenmitglied verkauft werden soll.
Der nun kürzlich bekannt gegebene Rücktritt von vier Behördenmitgliedern und die Kandidatur des verbleibenden bisherigen Mitgliedes als Präsident ist für viele Stimmberechtigte nicht nachvollziehbar.
Hoffen wir, dass die Behörde, wie in den Medien treffend zu lesen war, nächstens offen informiert.
AUGUST SIDLER, AADORF