Elgg wird (endlich) zürcherisch
24.02.2024 ElggDie Habsburger hatten mit ihrem Dorf an der oberen Eulach viel vor. Sie erhoben es zur Stadt mit Privilegien. Kurze Zeit später gewährte sogar ein König Wenzel der auserkorenen Kleinstadt Aufmerksamkeit, Zuwendung und weitere Rechte, wonach ihre Bürger vor keinem fremden ...
Die Habsburger hatten mit ihrem Dorf an der oberen Eulach viel vor. Sie erhoben es zur Stadt mit Privilegien. Kurze Zeit später gewährte sogar ein König Wenzel der auserkorenen Kleinstadt Aufmerksamkeit, Zuwendung und weitere Rechte, wonach ihre Bürger vor keinem fremden Richter zu erscheinen hätten. Die Privilegien meinten aber auch Pflichten. Daher folgten die Elgger Wehrfähigen ihren Adligen zur Unterwerfung der Glarner Bauern nach Näfels. Die Verluste an Menschen im verlorenen Gefecht schmerzten enorm. Elggs Fähnlein des erstochenen Fähnrichs blieb als Trophäe in der Kirche Glarus hängen. Dem Glarner Trauma jedoch folgte bald dasjenige der brandschatzenden Appenzeller. Damals zog Elgg Bilanz und beklagte sich bei seiner Herrschaft: «Der österreichische Landvogt hat Elgg keinen Schutz gewährt!» Nun schien das ereignisreiche Kapitel Österreich abgeschlossen zu sein, eine neue Seite mit einer neuen Ausrichtung war für die schwergeprüfte Kleinstadt aufgeschlagen.
Zürich verdoppelt sein Herrschaftsgebiet
Im Jahre 1350 verfügte Zürich noch über kein Herrschaftsgebiet ausserhalb der Stadtmauern. Bereits 1393 betrug jedoch die Fläche der von der Stadt beherrschten Gebiete auf der Landschaft bereits das 40-fache des Stadtgebietes. Bis 1439 hat sich die Grösse der zürcherischen Landgebiete nochmals mehr als verzwanzigfacht. Am Schluss dieser Expansionsphase umfasste der zürcherische Herrschaftsbereich im Wesentlichen das Gebiet des heutigen Kantons Zürich.
Mit steten Erwerbungen auf dem Lande hatte sich die Limmatstadt, schon unter Junker Rudolf Brun, Bürgermeister und Hauptmann (†1360), ein erweitertes Territorium zu schaffen begonnen. Die Reihe der Erwerbungen wurde immer beachtlicher. Wirtschaftliche Überlegungen der städtischen Nahrungsmittelversorgung bildeten dafür die Antriebskräfte. Die Landschaft sollte Getreide, Butter, Käse und die übrigen Milchprodukte liefern, während umgekehrt die Landschaft als sicheres Absatzgebiet für die Produkte des städtischen Handwerks dienen sollte.
Schliesslich bot sich den Stadtzürchern die Gelegenheit, die bedeutende Grafschaft Kyburg zu erwerben. Sie gehörte den Grafen von Toggenburg und war durch Erbgang an die Gräfin Kunigunde von Montfort (geborene von Toggenburg) gelangt.
Zürich hatte schon früher vergeblich versucht, in den Besitz der sehr beachtlichen Herrschaft zu gelangen. Nun verschaffte ein Streit mit dem ehemann der Gräfin, dem Grafen Wilhelm von Montfort, Herr zu Bregenz, die willkommene Gelegenheit. Ein Bürger Zürichs war vom Grafen aufgegriffen und als Gefangener auf die Kyburg verschleppt worden. Im Gegenzug überfielen die Zürcher den Grafen, als er in den Wäldern der Kyburg nach Wildschweinen jagte. Wochenlang lag Wilhelm von Montfort auf dem Zürcher Rathaus gefangen, bis er durch Vermittlung entlassen wurde. Unter Druck erklärte er, keine Ansprüche mehr auf das Schloss Kyburg zu erheben, keine Gewalt mehr auszuüben und auch nicht mehr auf dem Schlosse zu wohnen. Nach Ausbotung des Wilhelm von Montfort läuft der Verkauf der Kyburg an Zürich erfolgreich über seine Witwe Kunigunde von Toggenburg.
Die Besitznahme gehört freilich in einen grösseren politischen Rahmen. Die vorderösterreichischen Lande regierte nämlich Herzog Friedrich IV von Österreich, der Sohn des bei Sempach 1386 gefallenen Leopold. Er hätte also zu diesen Veränderungen auf seinem Territorium ein Wörtchen mitreden können. Aber in Konstanz, wo sich die politische Elite zum Konzil versammelt hatte, gab es Streit mit König Sigmund. Dieser nun erklärte die Kyburg zum Reichspfand und entzog Friedrich die Herrschaft – ad decretum, einfach Kraft seines königlichen Amtes.
In der Folge nutzte Zürich die grossartige Kaufgelegenheit. Mit der Urkunde vom 9. Februar 1424 erwirbt die Stadt gegen Bezahlung einer Summe von 8750 Gulden an Kunigunde von Toggenburg die gesamte Grafschaft Kyburg. Für die Stadt Zürich verdoppelte sich, mit einem Schlag, der Umfang ihres Herrschaftsgebietes.
Elggs langer Umweg in die Eigenossenschaft
König Sigmund änderte jedoch seine Meinung, da er mit Herzog Friedrich wieder Frieden geschlossen hatte. Er befahl den Nutzniessenden, ihm die Herrschaft wieder zurückzugeben, was aber auf taube Ohren stiess. Vielmehr musste die bedrängte Limmatstadt während des alten Zürichkrieges dem deutschen König selbst, mit welchem sie ein Bündnis abgeschlossen hatte, die Grafschaft Kyburg wieder zurückgeben.
So wurde nicht nur die Herrschaft Kyburg, sondern auch Elgg nochmals österreichisch, bis Zürich 1452 die Pfandsumme ein zweites Mal bezahlte und damit das umworbene Gebiet zurückerhielt. Von diesem Jahre an gehörte auch Elgg endgültig zu Zürich, das schon 1351 einen ewigen Bund mit den Waldstätten abgeschlossen hatte, und dadurch nicht mehr zu Österreich, sondern zur Eidgenossenschaft. Eine endgültige Sicherung gegen habsburgische Ansprüche brachte aber erst die «Ewige Richtung» von 1474, abgeschlossen zwischen der Eidgenossenschaft und dem Erzherzog Sigmund von Österreich. Solches ist nebst anderen Abhandlungen zur Geschichte Zürichs auch bei Carl Mietlich zu lesen, der hinzufügt: «Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch die Gerichtsherrschaft Elgg gleichzeitig mit Kyburg unter die zürcherische Landeshoheit kam.»
Elgg hatte endlich – nach langer sankt-gallischer und österreichischer Herrschaft – den Rank nach Zürich und damit schliesslich zur Eidgenossenschaft gefunden.
Das angeschnittene Thema, einem sich gerundeten, mehrhundertjährigen Ereignis geschuldet, kann in mehrfacher Hinsicht anstossen. Erstens zeigt es eine Reihe von erstaunlichen Abläufen unter Menschen und ihren kollektiven Strukturen. Zweitens zeigt es, dass nicht nur Individuen an Wendepunkte im Leben gelangen, sondern ganze Landschaften und politischen Gebilde. Drittens, dass beide Lebensformen auf bedenkliche Zustände, aber auch günstige Gelegenheiten stossen können, die sie wahrnehmen, ablehnen oder bei denen sie zupacken. Viertens, dass jedoch Entscheide und Beschlüsse menschlichem Wankelmut ausgesetzt sind und damit Gefahr laufen, hinfällig zu werden. Und Fünftens, dass der Lauf der privaten und öffentlichen Dinge ungeahnte Wendungen nehmen können. Individual- und Staatsgeschichte jedenfalls ist spannend und schwerlich fassbar.
MARKUS SCHÄR


