Elektroheizungen ade – Gemeinden informieren über Alternativen
29.11.2025 RegionBis 2030 müssen im Kanton Zürich alle Elektroheizungen ersetzt werden. Das betrifft auch zahlreiche Haushalte in Elgg, Elsau, Hagenbuch und Wiesendangen.
Bis 2030 müssen sämtliche Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler im Kanton Zürich ersetzt werden. Die ...
Bis 2030 müssen im Kanton Zürich alle Elektroheizungen ersetzt werden. Das betrifft auch zahlreiche Haushalte in Elgg, Elsau, Hagenbuch und Wiesendangen.
Bis 2030 müssen sämtliche Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler im Kanton Zürich ersetzt werden. Die Pflicht stellt Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer vor grosse technische und finanzielle Herausforderungen – auch in den Gemeinden Elgg, Elsau, Hagenbuch und Wiesendangen. In anderen Kantonen, etwa im Thurgau, gelten teilweise andere Vorschriften, sodass die Regelungen kantonal unterschiedlich sind und eine individuelle Prüfung empfehlenswert ist.
An einer gut besuchten Infoveranstaltung am 20. November im Werkgebäude gaben Fachpersonen einen Überblick über die Vorgaben im Energiegesetz, mögliche Alternativen und Fördermöglichkeiten. Der Abend zeigte, wie gross der Informationsbedarf ist. «Das Thema hat viele beschäftigt – der Austausch ging am Apéro bis 22 Uhr weiter», sagt Céline Morell, Liegenschaftsverwalterin der Gemeinde Elgg.
Was das neue Energiegesetz verlangt
In Neubauten sind Elektroheizungen schon länger verboten. Mit dem revidierten Energiegesetz hat der Kanton Zürich 2022 die Vorgaben für Heizsysteme auch für bestehende Bauten deutlich verschärft. Silas Gerber vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erläuterte die Vorgaben bezüglich Elektroheizungen: Der Ersatz bis spätestens 2030 sei nicht nur bei einer defekten Anlage fällig, sondern betreffe alle Elektroheizungen, unabhängig vom Zustand. Dazu gehörten alle Arten von Direkt-Elektroheizungen – von Radiatoren über Bodenheizungen bis zu Speicheröfen.
Ausnahmen gäbe es jedoch: «Befreit von der Pflicht sind unter anderem elektrische Notheizungen für Wärmepumpen oder Holzheizungen, dezentrale Widerstandsheizungen für Nasszellen oder kleine Räume bis 50 m² sowie Widerstandsheizungen in Kirchen», erklärte Gerber sinngemäss.
Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist der Handlungsbedarf dennoch gross: Oft müssten nicht nur die Heizgeräte, sondern auch Leitungen und der zentrale Elektroboiler ersetzt werden. Das habe mitunter grosse Auswirkungen, gibt Céline Morell zu Bedenken.
Welche Heizsysteme künftig erlaubt und sinnvoll sind
Anstelle der bisherigen Elektroheizungen kommen nur Systeme mit erneuerbarer Energie infrage. «Hauptsächlich Wärmepumpen», erklärt Nicole Widmer von Nova Energie Ostschweiz. «Daneben auch Holzfeuerungen wie Pelletheizungen.»
Welche Lösung sich eignet, hängt jedoch weniger vom Baujahr ab als von der Gebäudehülle und der bestehenden Wärmeverteilung. «Für Erdsonden braucht es eine kantonale Bewilligung, zudem darf nur ausserhalb von Grundwasserschutzzonen gebohrt werden», so Widmer. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist wiederum ein Lärmschutznachweis erforderlich. Ob ein System für einen Altbau geeignet ist, hängt stark von der Dämmung und der Wärmeverteilung ab.
In Elgg spielt zudem der Wärmeverbund eine Rolle. «Liegt ein Gebäude im Perimeter des Wärmeverbunds, empfehlen wir selbstverständlich den Anschluss daran», so Morell. In anderen Lagen kommen Wärmepumpen oder Pellets infrage – eine sorgfältige Beratung sei aber unerlässlich.
Grosse Unsicherheiten – und viele Fragen
Rund 70 Personen nahmen an der Veranstaltung im Werkgebäude teil – Vertreterinnen und Vertreter aus Elgg, Elsau, Hagenbuch und Wiesendangen. Viele Fragen drehten sich um die Machbarkeit, die Kosten und, um die Ausnahmen, etwa wenn die Photovoltaikanlage 10 Prozent mehr Strom produziert als für Heizung und Warmwasser benötigt wird.
Der Kanton richtet Fördergelder aus für den Ersatz von Elektroheizungen. In welcher Form und mit welchen Bedingungen das Förderprogramm nach 2026 weitergeführt wird, steht allerdings noch nicht fest. Ergänzend unterstützt die Gemeinde Elgg verschiedene Massnahmen finanziell: 500 Franken für den Ersatz eines Elektroboilers. 500 Franken für den Einbau einer Wärmepumpe. 1000 bis 2500 Franken für die Erstellung einer neuen Wärmeverteilung, je nach Gebäudegrösse.
Weitere Fragen beantwortet die kommunale Energieberatung. «Es ist ein individuelles Thema – und eine Beratung hilft enorm», sagt Morell.
Frühe Planung ist entscheidend
Bis 2030 bleibt zwar etwas Zeit, doch die Fachpersonen warnen vor einem Aufschub. «Mit einer frühzeitigen, guten Planung und einer kompetenten Beratung lässt sich die Sanierungspflicht realistisch umsetzen», betont Widmer.
Der grosse Besucherandrang und die langen Gespräche am Apéro zeigen: Das Ende der Elektroheizungen bewegt die Region – und verlangt vorausschauende Entscheidungen von allen Beteiligten.
Für alle, die nicht teilnehmen konnten oder sich nochmals vertieft informieren möchten:
Die am Informationsabend gezeigte Präsentation ist auf der Homepage der Gemeinde Elgg verfügbar, wie Céline Morell bestätigt.
SARAH STUTTE

