Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat verschiedene Gründe. Auch im Thurgau und in der Gemeinde Aadorf fehlt es an Hausärzten. Einer der Gründe sind die tieferen Taxpunktwerte gegenüber beispielsweise dem Kanton Zürich. Diesbezüglich wird es nun ...
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat verschiedene Gründe. Auch im Thurgau und in der Gemeinde Aadorf fehlt es an Hausärzten. Einer der Gründe sind die tieferen Taxpunktwerte gegenüber beispielsweise dem Kanton Zürich. Diesbezüglich wird es nun aber ab Juli eine Besserung geben.
Im letzten Oktober berichtete diese Zeitung über den Ärztemangel. «Für die Gemeinde Aadorf fehlen Arztstellen im Umfang von mindestens 200 Stellenprozenten», sagte damals Dr. Daniel Maurer. Der Facharzt für allgemeine innere Medizin praktiziert in der Praxis Untermoos. Die Folgen des Hausärztemangels seien vielfältig und verhiessen wenig Gutes. Oft bleibe keine Zeit mehr für Sprechstunden oder neue Patientinnen und Patienten könnten nicht angenommen werden.
Die Ursachen für den Ärztemangel im Thurgau sind mannigfaltig, schrieb diese Zeitung vor acht Monaten. Ein Grund sei sicherlich, dass der Kanton für Ärzte, die eine Praxis eröffnen wollen, kein attraktiver Standort sei. Dies liege unter anderem daran, dass die Taxpunktwerte, über welche die Abgeltung der erbrachten Arztleistungen geregelt ist, im Thurgau tiefer seien als in anderen Kantonen. In Zürich liege dieser beispielsweise bei 89 Rappen, im Thurgau bloss bei 83. Das bedeute, dass eine Ärztin in Zürich rund zehn Prozent mehr Umsatz generiert als in Thurgau.
Taxpunktwert steigt um drei Rappen
Nun ist eine Besserung in Aussicht für die Thurgauer und entsprechend auch Aadorfer Ärztinnen. Wie nämlich «Medinside» berichtet, habe sich die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften und die Einkaufsgemeinschaft HSK auf einen um drei Rappen erhöhten Taxpunktwert einigen können. Er gilt ab Juli für die freipraktizierenden Ärzte in den beiden Appenzell sowie in Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau.
Der Vertrag beende einen jahrelangen vertragslosen Zustand. Die HSK vertritt Helsana, Sanitas und KPT. Neu gilt nun also ein Wert von 86 Rappen. Ferner verzichteten die Versicherer für die Zeit seit 2021 auf Rückzahlungen. Die entsprechende Beschwerde der HSK beim Bundesverwaltungsgericht werde laut «Medinside» zurückgezogen.
De facto sei der Unterschied nicht gross: Nachdem sich Ärztinnen und Versicherer seit 2019 über die Höhe der Entschädigung nicht hätten einigen können, beschlossen die Ostschweizer Kantonsregierungen bereits im letzten November, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen; dieser Wert gelte für Leistungen ab 2021. Allerdings sei die Einigung doch ein Schritt zurück zur Wahrung der Tarifautonomie. «Mit der Lösungsfindung am Verhandlungstisch nehmen die Vertragspartner ihre gesetzlich vorgesehene Verantwortung im Sinne des Verhandlungsprimats wahr und bekennen sich zu ihrer aktiven, gestalterischen Rolle im Sinne der Tarifautonomie», kommentieren die Partner den Schritt gegenüber «Medinside».
RENÉ FISCHER