Sie sind praktisch, leise und schnell: E-Trottinette gehören heute zum Stadtbild und immer öfter auch auf die Strassen in ländlichen Gemeinden. Doch mit dem Fahrspass steigt auch die Unfallgefahr.
Die Zahl der Unfälle mit E-Trottinetten hat in den letzten Jahren deutlich ...
Sie sind praktisch, leise und schnell: E-Trottinette gehören heute zum Stadtbild und immer öfter auch auf die Strassen in ländlichen Gemeinden. Doch mit dem Fahrspass steigt auch die Unfallgefahr.
Die Zahl der Unfälle mit E-Trottinetten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Besonders häufig betroffen sind junge Erwachsene – oft wegen zu hoher Geschwindigkeit, fehlender Schutzkleidung oder unübersichtlicher Verkehrssituationen. Auch Alkohol oder Unachtsamkeit spielen eine Rolle. Sicherheitstipps für alle, die mit dem E-Trottinett unterwegs sind:
• Helm tragen. Auch wenn er nicht vorgeschrieben ist – bei Stürzen schützt er zuverlässig vor schweren Kopfverletzungen.
• Keine Fahrten zu zweit. Die Fahrzeuge sind nicht dafür ausgelegt und das Gleichgewicht geht schnell verloren.
• Tempo dem Umfeld anpassen. Langsamer fahren auf schmalen Wegen oder wenn es viele Fussgängerinnen und Fussgänger hat.
• Nur nüchtern fahren. Für E-Trottinette gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autos!
• Nachts: Licht einschalten und sichtbar sein. Reflektoren und helle Kleidung helfen, erkannt zu werden.
Sobald das Trotti an einem nicht vorgesehenen Ort parkiert ist, wird es zur Stolperfalle. Menschen mit einer Sehbehinderung werden vor diesem Hindernis an unerwarteten Orten überrascht. Die parkierten E-Trottinetts können aber auch Menschen mit Gehhilfen oder Personen mit Kinderwagen den Weg versperren.
Das sagt das Gesetz
Die für den Schweizer Strassenverkehr zugelassenen E-Trottinetts sind den langsamen E-Bikes gleichgestellt. Das heisst: Sie dürfen nur auf Velowegen und der Strasse genutzt werden, nicht aber auf dem Trottoir. Gleich wie die langsamen E-Bikes dürfen E-Trottinetts auch erst ab 14 Jahren gefahren werden. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen für E-Trottinetts einen Fahrausweis der Kategorie M («Töffli-Ausweis»). Ab 16 Jahren ist kein Fahrausweis mehr erforderlich. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
(PD STADT WINTERTHUR)