Digitale Zeitenwende im Baugesuchswesen steht vor der Tür
28.12.2024 ElggDie Digitalisierung macht auch vor Baugesuchen nicht Halt. Ab nächstem Jahr können solche in Elgg nur noch über das eBaugesuche-Portal eingereicht werden. Eine grosse Umstellung, die in den letzten Monaten aber gut vorbereitet wurde.
Neubau, Umbau, Abbruch, ...
Die Digitalisierung macht auch vor Baugesuchen nicht Halt. Ab nächstem Jahr können solche in Elgg nur noch über das eBaugesuche-Portal eingereicht werden. Eine grosse Umstellung, die in den letzten Monaten aber gut vorbereitet wurde.
Neubau, Umbau, Abbruch, Fassadenrenovation, Abstell- und Lagerplätze, Nutzungs- und Geländeänderungen, grosse Zäune, Antennen, Solar- und Wärmeanlagen, Grundstücksaufteilungen: Für fast alles, was Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihren Liegenschaften vorhaben, braucht es ein Baugesuch und eine Baubewilligung.
Bislang konnten diese in Papierform eingereicht werden, doch diese Praxis geht mit diesem Jahr in der Gemeinde Elgg zu Ende. Über Jahre hinweg hat der Kanton Zürich das digitale Portal «eBaugesucheZH» entwickelt, in Pilotgemeinden getestet und optimiert. Seit dem 1. April 2024 sind auch die rechtlichen Grundlagen festgesetzt, und es wurde beschlossen, dass alle Gemeinden im Kanton bis spätestens 1. April 2027 «eBaugesucheZH» einführen müssen.
Die Gemeinde Elgg hat sich entschieden, das digitale System schon in diesem Jahr am 1. April einzuführen und 2024 als Übergangsjahr zu nutzen, während dem das Einreichen physischer wie auch digitaler Baueingaben möglich war. Per 1. Januar 2025 stellt die Gemeinde Elgg nun aber definitiv auf digitale Eingaben um. Physische Baugesuche in Papierform sind ab dann nicht mehr möglich.
Alle sind jederzeit informiert
«Es ist eine grosse Umstellung, sowohl für die Bauträger als auch die Bauämter, aber auch ein riesiger Gewinn», fasst Andreas Zwicky, der Leiter des Elgger Bauamts, die digitale Zeitenwende im Bauwesen zusammen. Um zu verstehen, wie er dies meint, muss man sich die Komplexität des Baubewilligungsverfahrens vergegenwärtigen.
Da gibt es nicht nur eine Bauherrschaft, die einen Plan einreicht, und eine Behörde, die diesen prüft und bewilligt – oder nicht. Es ist vielmehr ein vielschichtiger Entwicklungsprozess, in dessen Verlauf Auflagen verfügt und Änderungen beantragt oder eingebracht werden. Viele Amtsstellen – von der Feuerpolizei bis zum Zivilschutz und weitere mehr – sind involviert, neben Bauherren auch Architekten und Planerinnen. Ebenso nehmen Privatpersonen und Verbände Einfluss, lassen sich informieren und dürfen mittels Rekursen intervenieren. Mit anderen Worten: Ein gigantischer Schriftverkehr mit vielen Interessenvertretern, die über jeden Prozessschritt informiert werden müssen.
Im klassischen, physischen Verfahren heisst das: Briefe schreiben, Akten zusammenstellen und für jede Anspruchsgruppe kopieren, in Couverts verpacken und per Post versenden. Bei rund 200 Baugesuchen im Jahr allein in Elgg bedeutet dies viel fehleranfällige Arbeit und hohe Kosten. Mit dem eBaugesuche-Portal sollen die Verfahrensschritte vereinfacht und effizienter werden. Es ersetzt nicht die auf Bauämtern benutzten Computerprogramme, sondern ergänzt sie mit einer zentralen Kommunikationsschnittstelle: «Damit können Zugriffsberechtigte über jeden Teilschritt des Projekts informiert werden und haben Zugriff auf die aktuellen Dokumente», betont Andreas Zwicky als grössten Fortschritt: «Alle sind so jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert und können sich, wie es das Gesetz vorgibt, einbringen.»
Wenns Probleme gibt, helfen
Für Personen, die ein Baugesuch einreichen, sich darüber informieren oder dagegen Einwände haben, bedeutet die digitale Zeitenwende, dass sie ihre Anträge nun nur noch über das eBaugesuche-Portal einreichen können. Dafür müssen sie ein Konto einrichten und sich mit dem Tool vertraut machen (siehe Box «Kein Klacks, aber auch kein Hexenwerk») – nicht anders als bei anderen Onlinediensten wie Pizza-Service oder Online-Shops.
Dass dies Menschen, die sich mit der digitalen Welt schwertun, Mühe bereiten kann, ist sich Zwicky natürlich bewusst. Aber er weiss auch: «Wer zum ersten Mal ein Baugesuch einreicht, ist auch im physischen Prozess überfordert und braucht Unterstützung, die wir gerne leisten.» Zudem steht auch eine Hotline des Kantons zur Verfügung, die bei Problemen zeitnah weiterhilft.
Die vergangenen neun Monate, in denen in Elgg das eBaugesuche-Portal bereits genutzt werden konnte, stimmen den Bauamtchef jedenfalls positiv: «Die Nutzung der Plattform ist übers Jahr kontinuierlich gestiegen, und die Rückmeldungen sind unterm Strich sehr positiv», resümiert er die Erfahrungen und schaut zuversichtlich ins neue, rein digitale Jahr: «Die Umstellung wird gut klappen, und wenn es doch mal Probleme geben sollte, kann man ja helfen.»
MARKUS KOCH
Kein Klacks, aber auch kein Hexenwerk
Über die Plattform «eBaugesucheZH» können Gesuchstellende ihre Bauprojekte elektronisch erfassen und ohne zusätzliche Papierdokumente einreichen. Der anschliessende Prüf- und Bewilligungsprozess durch die Behörden wird ebenfalls über die Plattform abgewickelt. Alle Beteiligten – die gesuchstellende Person, die zuständige Gemeinde, zugriffsberechtigte Dritte, Rekurrierende – sind über das Portal vernetzt und kommunizieren über dieses miteinander.
Wer daran teilnehmen will, muss wie bei anderen Online-Services zuerst ein persönliches Konto, beziehungsweise ein «Login für Private, Unternehmen und Gemeinden», eröffnen. Dies geht recht einfach und formlos. Man benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, über die man mit dem Portal verkehren möchte, und eine Mobilfunknummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung: Nichts, was man von anderen Portalen nicht schon gewohnt wäre.
Physisch ist wahlweise nur noch die Unterschrift
Ist das erledigt, kann man bereits sein erstes Projekt erstellen. Das Portal führt übersichtlich und verständlich durch die sieben erforderlichen Prozessschritte: Zuerst das gewünschte Verfahren wählen, dem Projekt einen Namen geben und mitteilen, wo es realisiert werden soll. Dann alle «Zugriffsberechtigten» und Projektbeteiligten – also Bauherrschaft, Projektplanende, Grundeigentümer, Bevollmächtigte und Vertretungen – erfassen, die informiert werden müssen. Schliesslich die diversen vorgegebenen Formulare ausfüllen, welche das Bauvorhaben beschreiben, und die Pläne sowie Dokumentationen hochladen, die auch im schriftlichen, physischen Verfahren erforderlich waren.
Jeder Schritt wird gespeichert, sodass man die Anwendung verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt an der Eingabe weiterarbeiten kann. Hilfreich, um sich nicht zu verlieren, ist das PDF «Prozessdokumentation», das die einzelnen Prozessschritte beschreibt und einordnet.
Hat man dann alles beieinander, folgt der letzte Schritt, das Einreichen des Baugesuchs, welches natürlich unterschrieben werden muss. Dafür stehen zwei Optionen zur Verfügung: die digitale oder die physische Unterschrift. Ersteres ist eine Sache für sich, da dafür recht aufwendig eine «Qualifizierte Elektronische Signatur» (QES) beantragt und beglaubigt werden muss. Das dürften sich nur Leute antun, die öfter Baugesuche einreichen. Alle anderen bevorzugen die klassische handschriftliche Unterschrift, die auf die ausdruckbare Eingabequittung gesetzt und im Original an die zuständige Baubehörde gesendet wird. Es ist das einzige Papierdokument, das im digitalen Baubewilligungsprozess noch anfällt.
Auch den Zustellungsantrag gibt es nur noch digital
Auch für Leute, die sich für ein ausgeschriebenes Bauvorhaben interessieren, ist das eBaugesuche-Portal, genauer: der Teilbereich «eAuflageZH», die zentrale Anlaufstelle. Hier erhält man während der gesetzlichen Auflagefrist Einsicht in ausgeschriebene Gesuche und kann die Projektdokumentation herunterladen. Dafür ist kein Konto und Login erforderlich.
Will man aber informiert werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Baubewilligung erteilt wird, um gegebenenfalls eine Einsprache einzureichen, muss man innerhalb von 20 Tagen seit Publikation ein Begehren um Zustellung der Baubewilligung einreichen. Dafür ist ein eBaugesuche-Login erforderlich.
eBaugesucheZH: portal.ebaugesuche.zh.ch