Die Pilzsaison beginnt
20.08.2022 RegionViele freuen sich auf die Pilzsaison, welche am 21. August beginnt und bis am 31. Oktober dauert. Es ist aber wichtig, dass man einige Grundregeln beim Pilzsammeln beachtet:
1. Schonen Sie den Wald. Pilze sind für ihn lebenswichtig.
2. Verwenden Sie zum Pilzsammeln nur Körbe, nie Plastiksäcke.
3. Pflücken Sie fachgerecht: Der Pilz wird als Fruchtkörper vom Standort sorgfältig gelöst und ausgedreht. Gleichzeitig deckt man die Vertiefung mit Humus ab, damit die freigelegten gesunden Myzelien nicht austrocknen.
4. Pflücken Sie nur so viele Pilze, wie Sie für eine Mahlzeit verwenden können, da die Haltbarkeit der Pilze nur gering ist. Die Aufbewahrung durch Tiefgefrieren oder Trocknen eignet sich nicht für alle Pilzarten.
5. Die gesammelten Pilze sollten schon im Wald von Erde und Nadel befreit werden. Dabei ist zu beachten, dass die besonderen Merkmale wie Stielbasis und so weiter nicht verletzt oder abgeschnitten werden.
6. Lassen Sie diejenigen Pilze, von welchen Sie sicher sind, dass sie giftig sind, stehen.
7. Ganz junge oder alte Pilze sowie madige und von Ungeziefer befallene Exemplare sind als Speisepilze wertlos und sollten stehen gelassen werden, damit der Sporenabwurf gewährleistet ist.
8. Bei Unsicherheit pflücken Sie nur zwei bis drei Stück einer Art für die Bestimmung. Säubern Sie diese Pilze nicht und notieren Sie den Standort sowie umstehende Baumarten.
9. Seltene Pilzarten (sofern sie als solche erkannt werden) sind unbedingt zu schonen.
10. Beachten Sie die Sammelbeschränkung: Es darf nur ein Kilogramm Frischgewicht pro Tag und Person gepflückt werden.
11. Nur einwandfrei bestimmte und kontrollierte Pilze sichern vor Vergiftung! Alle Hausmittelrezepte, wie beispielsweise das Mitkochen eines Silberlöffels und einer Zwiebel, oder die Aussage, dass angenagte Pilze nicht giftig sind, sind Ammenmärchen.
12. Die amtliche Pilzkontrolle steht jedem Pilzsammler zur Verfügung. Sie müssen nur das ganze Sammelgut nach Arten getrennt vorlegen.
13. Suchen Sie die Pilzkontrollstelle Ihrer Region auf.
14. Wildwachsende Pilze dürfen als Lebensmittel nur nach einer amtlichen Prüfung feilgehalten werden. Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.
15. In Naturschutzzonen gilt ein absolutes Pflückverbot. Im Kanton Zürich ist das Sammeln von Pilzen jeden Monat vom 1. bis 10. verboten (Schonzeit).
Wir wünschen allen Pilzsammlern eine gute Saison.
GEMEINDERAT ELGG
Pilzkontrolle
Für die Gemeinden Elgg-Hofstetten, Elsau-Räterschen, Hagenbuch, Aadorf und Bichelsee-Balterswil sind die Pilzkontrolleure Andreas und Gertrud Zwicky, Huggenberg 40, 8354 Hofstetten (052 534 93 08 oder
076 386 12 29) zuständig.
Öffnungszeiten:
DIENSTAG UND DONNERSTAG: 18 bis 19 Uhr
SONNTAG: 17 bis 18 Uhr Andere Kontrolltermine sind nach telefonischer Voranmeldung möglich.