Die Elgger Friedhofverordnung wird überarbeitet
16.10.2025 ElggDie Friedhofverordnung der Gemeinde Elgg stammt aus dem Jahr 2005 und wird zurzeit inhaltlich überarbeitet. Nicht weil es Probleme gibt, sondern weil die Handhabung entweder noch nicht geregelt oder überholt ist.
Wo Menschen zusammenkommen, braucht es Regeln. Das gilt auch ...
Die Friedhofverordnung der Gemeinde Elgg stammt aus dem Jahr 2005 und wird zurzeit inhaltlich überarbeitet. Nicht weil es Probleme gibt, sondern weil die Handhabung entweder noch nicht geregelt oder überholt ist.
Wo Menschen zusammenkommen, braucht es Regeln. Das gilt auch für den Friedhof. Damit die Verstorbenen in ihrer letzten Ruhestätte nicht gestört werden und auch die Hinterbliebenen eine angemessene Atmosphäre vorfinden sowie ihre Rechte und Pflichten kennen, gibt es gesetzliche Vorschriften. In Elgg gilt dafür die Friedhofverordnung, welche im Jahr 2005 in Kraft trat. Sie regelt das Friedhofswesen des Zweckverbandes Friedhof Elgg (Elgg, ehemals Hofstetten, Hagenbuch, Bertschikon, für die Ortsteile Zünikon und Gündlikon). Die Verordnung berücksichtigt und ergänzt das Gesetz über das Gesundheitswesen von 1962 und die kantonale Verordnung über Bestattungen aus dem Jahr 1963.
Weil sie schon in die Jahre gekommen und nicht mehr ganz zeitgemäss ist, wird die bereits 20-jährige Friedhofverordnung gemäss Annina Mehr, Leiterin Bestattung/Friedhof Elgg, zurzeit inhaltlich überarbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt muss sie dann von der Gemeindeversammlung gutgeheissen werden. Dazu gehört auch der Abschnitt, der die Bepflanzung regelt. Grössere Probleme habe es ihres Wissens bisher keine gegeben. Auch das Gerücht, dass einzelne Angehörige Bepflanzungen eigenmächtig entfernen würden, kann sie nicht bestätigen. Aber es sei nicht alles festgehalten, was für die Umsetzung der Arbeit auf dem Friedhof in der heutigen Zeit praktisch und nötig sei, und anderes wiederum sei überholt. Als Beispiel nennt sie die Umrandung der Gräber. «Wäre diese klar definiert, wie es in manchen anderen Gemeinden bereits der Fall ist, könnte die Umsetzung leichter erfolgen», so Mehr. Beim Durchlesen der Verordnung fällt die Vorschrift, keine Blechdosen als Gefässe für Schnittblumen zu verwenden, auf. «Das kam in meiner Zeit bisher noch nie vor», sagt die Friedhofchefin.
Begrünt und schlicht gehalten
Grundsätzlich müssen die Gräber in Elgg gemäss der Leiterin Friedhof begrünt und eher schlicht gehalten sein. Das werde in Elgg auch eingehalten. Probleme mit auffälligem unpassendem Grabschmuck (zu gross, farbig, auffällig) beispielsweise, wie das gemäss Verordnung verboten ist, habe es in ihrer Zeit noch keine gegeben. Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass bei Erdbestattungen, bei denen ein relativ grosser Aushub erfolgt, mit der Bepflanzung gewartet werden muss, bis zwei neue Grabstätten hinzugekommen sind. «Mindestens ein neues Grab muss es zwingend sein, besser zwei», sagt Annina Mehr. Denn ein frisches Grab senke sich noch und zudem würde der Aushub des neuen Grabes nebenan die vorhergehende Bepflanzung beschädigen.
Grundsätzlich suche man das Gespräch mit den Angehörigen, wenn auf einem Grab mit der Bepflanzung, dem Grabschmuck oder dem Grabstein etwas nicht in Ordnung sei. «Zum Beispiel kommt es vor, dass ein Strauch zu gross gewachsen ist und mit den Wurzeln oder auch oberirdisch das Nachbargrab beeinträchtigt», erklärt Annina Mehr. «Dann werden die Verantwortlichen aufgefordert, dieses zurückzuschneiden oder zu entfernen.» Oder wenn ein Grab verwildert wirke, was meistens bei älteren Gräbern der Fall sei, mache man zuständige Angehörige ausfindig und suche mit ihnen gemeinsam eine Lösung.
Denn für die Bepflanzung der Gräber sind laut der Friedhofverordnung die Angehörigen verantwortlich. Sie können diese selbst übernehmen, einen Gärtner eigener Wahl oder auch den offiziellen Friedhofgärtner damit beauftragen. In der Regel werden die Verträge gemäss der Leiterin Friedhof gleich für die 20 Jahre der Grabesruhe abgeschlossen. Es komme aber auch vor, dass die Angehörigen die Pflege die ersten Jahre selbst übernähmen und den Auftrag erst später erteilten. Wie viele Leute prozentual die Gräber selbst pflegen, ist nicht bekannt. «Pro Jahr werden etwa sechs bis sieben Verträge neu abgeschlossen», so Annina Mehr.
BETTINA STICHER