Das Pumpwerk Huggenberg kann saniert werden
13.09.2025 ElggDie Gemeindeversammlung hat dem Verpflichtungskredit zur Sanierung des Quellwasserpumpwerks Huggenberg zugestimmt. Dies war aber keineswegs das Einzige, was an der Gemeindeversammlung zu reden gab.
Alle Teilnehmenden der Gemeindeversammlung wurden persönlich auf dem Parkplatz ...
Die Gemeindeversammlung hat dem Verpflichtungskredit zur Sanierung des Quellwasserpumpwerks Huggenberg zugestimmt. Dies war aber keineswegs das Einzige, was an der Gemeindeversammlung zu reden gab.
Alle Teilnehmenden der Gemeindeversammlung wurden persönlich auf dem Parkplatz empfangen und zum Eingang begleitet. Die Versammlung selbst fand im Esssaal statt. Das Gelände war abgeriegelt und bestens bewacht. All diese Massnahmen galten wohl weniger der Traktandenliste als der Tatsache, dass die Armee das Werkgebäude und den Parkplatz in Beschlag genommen hatte. Weniger als 30 Personen fanden sich schliesslich ein – ob die übrigen sich abschrecken liessen oder nicht eingelassen wurden, bleibt offen...
Gemeindepräsidentin Ruth Büchi-Vögeli begrüsste ihre Gäste und eröffnete die Sitzung mit der Beantwortung einer schriftlich eingegangenen Anfrage von Astrid und Christian Meier, Huggenberg. Diese hatten sich im August in einem Schreiben an die Gemeinde gewandt, weil sie sich ungleich und ungerecht behandelt fühlten. Gegenstand waren zwei platzierte Anhänger, für die von den Behörden ein Baugesuch eingefordert wurde. Allerdings habe ihnen niemand – weder in Elgg noch anderswo – ein ähnliches Beispiel nennen oder ein Mustergesuch zeigen können. Nun seien sie wohl die ersten in Elgg mit baurechtlich bewilligten Anhängern. Meiers stossen sich daran, dass im Wald, in Landwirtschaftszonen sowie bei verschiedensten Gebäuden die unterschiedlichsten Anhänger herumstehen. Das Schreiben schloss mit der Frage, wo die Gemeinde heute, gut ein Jahr nach Einreichung ihres Baugesuches, mit der Umsetzung der Gesuche der anderen Anhänger-Besitzer stehe.
Keine Änderung der bisherigen Praxis
In der langen und äusserst komplexen Antwort bezog sich Ruth Büchi-Vögeli auf das kantonale Planungs- und Baugesetz. Dieses unterscheide zwischen dauerhaft abgestellten Anhängern mit Ortsbezogenheit (Einwirkung auf Boden und Umgebung) gegenüber solchen, die regelmässig bewegt würden. Die zehnminütige Ausführung tauchte die Zuhörer in die Tiefen von Gesetzestexten und Vorschriften und manch einer mochte den Faden etwas verloren haben. Zentrale Frage war, ob es sich bei den fraglichen Objekten nun um Anhänger oder Fahrnisbauten handelte. Erschwerend dazu kam die Tatsache, dass in einem der beiden Pferdemist zwischengelagert wird, mit möglichen Auswirkungen auf Umwelt und Gewässer – ein Tatbestand, der zusätzlich eine Gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons und Massnahmen baulicher Art fordert.
Nach getätigten Anpassungen und Änderung des Standorts hatte die Gemeinde die Baubewilligung erteilt und betrachtete die Angelegenheit als abgeschlossen. Im Antwortschreiben sei die eine oder andere unglückliche Formulierung enthalten, aber man habe es gut gemeint und habe möglichst alle Punkte abdecken wollen. Davon, dass die Gemeinde im Fall «Meier» die Praxis geändert habe, wollte die Behörde nichts wissen.
Mit der Antwort zeigte sich Christian Meier nicht zufrieden, nach wie vor fühlt er sich ungerecht behandelt. Er habe stets mit der Gemeinde Hofstetten im Austausch gestanden und alle seine Vorhaben im Voraus abgeklärt. Seine Anhänger seien plötzlich zum Problem geworden, nach Jahren. «Ich wünsche mir, dass für alle dieselben Massstäbe gelten. Nach wie vor sehe ich Anhänger im Wald oder andernorts, wo sie nicht hingehören. Abgesehen davon wird der Pferdemistanhänger regelmässig bewegt, der Mist darin entsorgt sich nämlich nicht von selbst.» Ruth Büchi-Vögeli fragte die Gemeindeversammlung an, ob zum Anliegen die Diskussion erwünscht sei, was die Stimmberechtigten mit drei zu zwei Stimmen ablehnten.
In die Jahre gekommenes Quellwasserpumpwerk
Damit konnte zum Traktandum zwei übergangen werden, der Sprechung eines Verpflichtungskredits für die Sanierung des Pumpwerks Huggenberg. Hansruedi Miethlich, Gemeinderat Ressort Werke und Tiefbau, erklärte anhand einiger Bilder die Notwendigkeit des Anliegens: «Das 1954 erbaute Quellwasserpumpwerk mit zwei unterirdischen Wasserkammern ist in die Jahre gekommen. Zudem hat das Gebäude Fenster, was heute verboten ist, ebenso der Einstieg in die Kammern von oben.» Zudem müssten die Tanks mit einem trinkwassergerechten Überzug versehen, die Lüftung sabotagesicher gemacht und das Alarmsystem den heutigen Anforderungen angepasst werden. Das Steuerungstableau weist noch alte Sicherungen zum Eindrehen auf. «Auch die sind nicht erst zehn Jahre alt», schmunzelte Miethlich und konstatierte: «Also, es hätts würkli nötig!»
Das Herzstück des Pumpwerks bilden zwei Sulzer-Pumpen aus dem Jahr 1983. «Sie sind so alt, wie mein berufliches Leben dauert.» Künftig sollen im umgebauten Rohrkeller zwei Tauchpumpen zum Einsatz kommen.
Für einige Erheiterung im Saal sorgte das Bild des «Alarmsystems» an der Fassade: Eine kleine Glocke, die im Störungsfall läutet in der Hoffnung, damit einen Anruf an die zuständige Stelle auszulösen. «Nach der Modernisierung mit einer Steuerung auf dem neusten Stand der Technik gehen Störungsmeldungen natürlich direkt zur Wasserversorgung.» Geplant ist der Umbau von März bis Mai 2026.
Die Arbeiten können ausgeführt werden
Abschliessend fragte Miethlich die Versammlung an, den Verpflichtungskredit in der Höhe von 606’000 Franken zu genehmigen, damit die Arbeiten in Angriff genommen werden können. «Wenn dem Kredit zugestimmt wird, kann ich im Juni nächsten Jahres die Bauabrechnung abschliessen, vielleicht meine letzten Amtshandlung.» Daniel Gillmann von der Rechnungsprüfungskommission empfahl den Stimmberechtigten ebenfalls, dem Antrag zu entsprechen – nicht ohne Miethlich für seine «erfrischende Präsentation» zu danken.
Bevor abgestimmt wurde, eröffnete die Gemeindepräsidentin die Diskussion. Die einzige Frage betraf die Projektierungskosten von 50’000, die aus der Kostenzusammenstellung ausgenommen sind. Dies, weil sie bereits gesprochen seien, wie Gemeindeschreiber Marcel Aeschlimann ausführte. Zur letzten Erheiterung führte eine Anekdote aus dem Publikum zum Alarm: «Wenn die Glocke nachts läutete, ist jeweils einer mit einer Leiter hin und hat einen Lappen reingestopft, damit wieder Ruhe war.»
Der Verpflichtungskredit wurde einstimmig bewilligt. Dass das alte Glöcklein dereinst einen Ehrenplatz erhält, ist ihm gewiss – Ehre, wem Ehre gebührt.
MARIANNE BURGENER