BZO und Verkehrsrichtplan Hagenbuch genehmigt
13.09.2025 HagenbuchAn der Hagenbucher Gemeindeversammlung vom Mittwoch wurden die revidierte BZO und der kommunale Verkehrsrichtplan gutgeheissen. Für eine Diskussionen zum Schmunzeln sorgten die Veloabstellplätze.
Gemeindepräsident Rolf Sturzenegger begrüsste am Mittwochabend 66 ...
An der Hagenbucher Gemeindeversammlung vom Mittwoch wurden die revidierte BZO und der kommunale Verkehrsrichtplan gutgeheissen. Für eine Diskussionen zum Schmunzeln sorgten die Veloabstellplätze.
Gemeindepräsident Rolf Sturzenegger begrüsste am Mittwochabend 66 Stimmberechtigte zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Hagenbuch. Die Turnhalle des Schulhauses Fürstengarten war gut gefüllt. Die Haupttraktanden waren die Festsetzung der revidierten Bau- und Zonenordnung sowie des kommunalen Verkehrsrichtplans der Einheitsgemeinde Hagenbuch.
Zuerst musste aber noch einer Neuerung zugestimmt werden. In Hagenbuch sei das Protokoll jahrelang von der Versammlung nicht genehmigt worden. Es habe aber nie Reklamationen gegeben, so Sturzenegger. «Damit wir uns in Zukunft nicht in einem Graubereich befinden», werde die Abnahme der Protokolle durch den Gemeinderat beantragt.
Ansonsten ändere sich nichts, beantwortete er die Bedenken eines Anwesenden, dass die Stimmberechtigten keine Einflussmöglichkeiten mehr hätten. Der neue Erlass wurden klar angenommen.
Verzicht auf Mehrwertausgleich
Im Vorfeld zur Revision kam Art. 36 der neuen BZO zur Abstimmung. In ihm soll festgehalten werden, dass Hagenbuch auf den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen verzichtet. Kulturingenieur und Raumplaner Philipp Rütsche von der Ingesa AG, Elgg, erklärte, ein Bundesgerichtsurteil habe es Gemeinden vorübergehend verboten, auf den Mehrwertausgleich zu verzichten. Nun sei dies aber wieder möglich. «Die ganze Mehrwertberechnung ist eine komplexe Angelegenheit und bedeutet sehr viel Verwaltungsaufwand», so Rütsche. Zudem brauche es eine bestimmte Fläche, damit überhaupt ein Mehrwert generiert werde.
Der Gemeinderat sei zum Schluss gekommen, dass in Anbetracht der wenigen Gebiete und aufgrund des grossen Aufwandes im Zusammenhang mit dem geringen Ertrag auf eine Abgabe verzichtet werden soll.
Bedenken eines Anwesenden, dass durch Planungsmassnahmen ein Minderwert entstehen könne und dieser nun nicht mehr abgegolten werde, konnte Rütsche ausräumen. Das Geschäft wurde mehrheitlich angenommen.
Revidierte BZO
Philipp Rütsche erläuterte die Änderungen an der Bau- und Zonenordnung. Ziele der Revision seien die Harmonisierung der Baubegriffe, die grafische Aufbereitung und Darstellung der Bauvorschriften und der Pläne. Änderungen beträfen die Begriffe, die Festlegung von Veloabstellflächen bei Mehrfamilien- und Geschäftshäusern, den Artikel über Windräder, den Artikel über Naturgefahren und Objektschutzmassnahmen. Die Schulraumplanung werde zu einem späteren Zeitpunkt als Teilrevision aufgegriffen. An den Kernzonen II (Oberschneit, Mittelschneit, Unterschneit, Kappel, Egghof und Hagenstal) würden keine Änderungen vorgenommen, bis die übergeordneten Planungsgrundlagen rechtmässig vorliegen.
Die Einwendungen betrafen gemäss dem Ingenieur die Dach- und Aufbauten-Regelung, die Dach- und Fassadengestaltung, die Veloabstellflächen und die Mehrwertabgabe. Dazu seien weitere Einwendungen gekommen, die aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung nicht hätten berücksichtigt werden können. Rütsche erläuterte die einzelnen Punkte, welche berücksichtigt wurden und begründete die Entscheidung über diejenigen, die nicht berücksichtigt wurden, darunter die Grösse der Dachfenster oder der Vorschlag, den Strassenabstand zu verringern.
Kommunaler Verkehrsrichtplan
Die Ziele der Revision der kommunalen Richtplanung sind gemäss Philipp Rütsche das Festlegen der übergeordneten Richtpläne im kommunalen Richtplan sowie die Totalrevision des kommunalen Richtplans zur Aufhebung der übrigen kommunalen Richtpläne (Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen) sowie die Festsetzung des kommunalen Verkehrsrichtplans, die Aktualisierung des alten Verkehrsrichtplans, die Anbindung sämtlicher Ziel- und Quellgebiete, die Darstellung der übergeordneten Festlegungen sowie die Festlegungen des Bestandes und von allenfalls geplanten Massnahmen (Strassen-, Velo-, Fuss-, öffentlicher Verkehr, Parkierung).
Änderungen von Seiten des Kantons beträfen die Strassenraumgestaltung und den Parkplatz Badweiher. Schliesslich erläuterte der Raumplaner die kommunalen Verkehrsziele, die sowohl die Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs als auch die des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs berücksichtigen.
Zum kommunalen Richtplan Verkehr kamen laut dem Raumplaner Einwendungen, dass die beiden Deponiestandorte abgelehnt werden sollen. Dies sei aber nicht möglich, weil es sich um übergeordnete Festlegungen handle.
Diskussionen und Fragen
Über die Veloabstellflächen entwickelte sich eine Diskussion, die zeigte, dass man nicht alles bis ins kleinste Detail vorab regeln kann. «Man muss den Behörden einen Ermessenspielraum in der Anwendung lassen», sagte Rütsche. Jemand stellte den Antrag, es solle nicht von Zimmern, sondern von Schlafzimmern gesprochen werden. Die Bezeichnung von Zimmern könne unterschiedlich sein und zu Verwirrung führen, kam ein Einwand. Schliesslich sollte die Formulierung auf Zimmer minus eineinhalb Zimmer abgeändert werden. Dies würde aber dazu führen, dass Eineinhalbzimmer-Wohnungen keinen Veloabstellplatz brauchen. Diese Feststellung einer Versammlungsteilnehmerin löste Gelächter aus. Der Antrag wurde schliesslich abgelehnt.
Eine weitere Frage betraf die Solaranlagen auf dem Dach. In der Regel (Ausnahmen Heimatschutz) würden in Hagenbuch Solaranlagen auf dem Dach auch in Kernzonen bewilligt, erklärte Gemeinderätin Patrizia Künzle dazu.
Zum Verkehrsrichtplan äusserte jemand Bedenken, dass die Erholungszonen zu kurz kämen, wenn der alte Richtplan aufgehoben werde. In der Region seien die Erholungsgebiete in der Zonierung enthalten, sagte Philipp Rütsche. Schliesslich ergab eine Recherche durch ihn während der Versammlung, dass auch im alten Plan kein kommunaler Richtplan Erholung enthalten war.
Weitere Äusserungen von Versammlungsteilnehmenden betrafen Probleme mit schmalen Strassen und den landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie dem Postauto,
Offene Fragen gibt es auch zum Artikel über die Windanlagen. Der Artikel sei zwei Mal vom Kanton als unzulässig erklärt worden. Ein ähnlicher Fall in der Gemeinde Hittnau sei beim Baurekursgericht hängig. «Wir hoffen, dass der Entscheid bis zur November-Gemeindeversammlung eintrifft, sonst werden wir unter Umständen den Antrag stellen, den Artikel wieder herauszunehmen», sagte Rolf Sturzenegger.
Das gesamte Traktandum wurde schliesslich grossmehrheitlich gutgeheissen.
Informationen der Gemeinde
Schliesslich gab es eine kurze Information zum Stand der Polizeiverordnung. «Die Polizeiverordnung ist aufgrund von personellen Ressourcen noch nicht fertig, wir hoffen, dass wir sie an der Frühlingsversammlung zur Abstimmung auflegen können», erklärte der Gemeindepräsident. Der Baustart zur Dorfbachumlegung sei wegen neuen Auflagen und Abklärungen auf den Herbst 2027 verschoben worden. Zu diesem Projekt werde es aber im Frühling 2027 noch eine Urnenabstimmung geben», so Sturzenegger. Danach konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung beim von der Gemeinde spendierten Apéro noch weiter austauschen.
BETTINA STICHER