Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der von Nationalrätin Meret Schneider eingereichten Motion 24.4672 «Stopp der übermässigen Vermehrung von Streunerkatzen!»
In der Schweiz leben gemäss Statista ca. 2 Millionen Katzen, die einem Halter ...
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der von Nationalrätin Meret Schneider eingereichten Motion 24.4672 «Stopp der übermässigen Vermehrung von Streunerkatzen!»
In der Schweiz leben gemäss Statista ca. 2 Millionen Katzen, die einem Halter zugeordnet werden können. Weitere 225’000 Katzen sind herrenlos, was eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Auftrag gegebene Studie des Veterinary Public Health Institute ergab. Dieses arbeitete dafür hauptsächlich mit den von Tierschutzorganisation (NetAP) im Jahr 2023 gesammelten Kennzahlen der Kastrationseinsätze in der Schweiz.
Am 19. Februar veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zur Motion 24.4672 «Stopp der übermässigen Vermehrung von Streunerkatzen!» und empfahl deren Ablehnung. In seiner Stellungnahme bezieht er sich fälschlicherweise auf herrenlose Katzen und lässt dabei ausser Acht, dass sich die Motion auf Freigänger-Katzen mit Halter bezieht. Er übersieht dabei, dass die Halter als Verursacher in die Pflicht zu nehmen sind, die die Verantwortung über 2 Millionen Tiere haben. Der Hebeleffekt durch die so erzielten Kastrationszahlen wäre 10-mal so hoch.
Weiter führt der Bundesrat aus, eine Kastrationspflicht könnte «dazu führen, dass Katzenbesitzer ihren Katzen keinen Freigang mehr gewähren». Der Bundesrat ignoriert jedoch, dass Katzen, die an Freigang gewöhnt sind, sich schlecht mit dem Eingesperrt sein zufriedengeben. Insbesondere unkastrierte Katzen neigen zur lauten Vokalisierung und zu einem intensiven Markierverhalten, was die Halter auf Dauer nicht in Kauf nehmen würden. Auch befürchtet der Bundesrat, dass die genetische Vielfalt der Katzen verloren ginge und die Nachfrage an Katzen das Angebot übersteigen könnte, was zu einem illegalen Katzenwelpenhandel führen könnte. Der Bundesrat vergisst, dass durch die Ausnahmeregelung für Landwirtschaftsbetriebe weiterhin Jungtiere zur Welt kommen würden, nur nicht mehr in den Massen, die bisher zur Tötung von 200’000 Katzenkinder pro Jahr führen. Die Katzen würden so endlich vom Status eines Billig- oder Wegwerfproduktes wegkommen!
Als weiteres Argument gegen eine Kastrationspflicht wird ein angeblicher «übermässiger administrativer Aufwand» angeführt. Wie schon vor einigen Jahren ist man in Bern offenbar noch immer nicht in der Lage beziehungsweise willig, diesen angeblichen Aufwand endlich näher zu bezeichnen. Generell unterlässt es der Bundesrat erneut, Quellen für seine haltlosen Behauptungen anzuführen. So entsteht leider der Eindruck, der Bundesrat könne oder wolle das Katzenelend und seine Zusammenhänge nicht verstehen.
Immerhin empfiehlt der Bundesrat die Annahme der Motion (24.4671) «Nationale Registrierungspflicht für Hauskatzen». Die Tierschutzorganisation begrüsst dies, fragt sich allerdings, warum hier kein «übermässiger administrativer Aufwand» entstehen soll und warum nicht eine Kombination der beiden Forderungen (Chip- und Kastrationspflicht) in Erwägung gezogen wurde.
Der Bundesrat erachtet es als «unverhältnismässig» die Halter von unkastrierten Katzen, die als Verursacher des ganzen Katzenelends gelten, endlich in die Pflicht zu nehmen. Nicht als unverhältnismässig erachtet er offensichtlich das grosse Katzenelend und die Tötung von jährlich 200’000 Schweizer Katzenkinder.
Unser Land brüstet sich ständig mit dem angeblich besten Tierschutzgesetz der Welt. Ein Gesetz, das bereits bei des Schweizers liebstem Haustier kläglich versagt.
(MITG)