Seit rund 50 Jahren gibt es im öffentlichen Verkehr die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte – kurz «Blindenkarte». Sie wurde damals eingeführt, weil mit dem Aufkommen der Billettautomaten und dem Wegfall des Kaufs im Fahrzeug der Erwerb von ...
Seit rund 50 Jahren gibt es im öffentlichen Verkehr die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte – kurz «Blindenkarte». Sie wurde damals eingeführt, weil mit dem Aufkommen der Billettautomaten und dem Wegfall des Kaufs im Fahrzeug der Erwerb von ÖV-Fahrausweisen für Blinde und Sehbehinderte stark erschwert wurde. Heute gibt es dank Sprachunterstützung in Webshops und Apps die Möglichkeit, kostenlos telefonisch Tickets zu kaufen, oder dem automatischen Ticketing auch für diese Kundengruppe Alternativen, um ein ÖV-Billett zu lösen.
Deshalb hat sich die Alliance Swisspass entschieden, die Blindenkarte per Ende 2023 abzuschaffen. Denn auch ihr Anwendungsbereich ist verwirrend und je nach Region stark eingeschränkt. Zudem verletzt das Angebot den Grundsatz der Gleichstellung, welche im Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben ist, da die Karte nur von blinden und sehbehinderten Personen gekauft werden kann. Derzeit sind noch rund 5500 Blindenkarten im Umlauf.
Weiterhin unverändert gültig bleibt die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung, das «Begleitabo». Anrecht darauf haben alle Personen, welche aufgrund einer Behinderung auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Mit diesem Abo reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf allen Strecken im Gültigkeitsbereich des Halbtaxabonnements. Zusätzlich darf auch ein Blindenführ-/Assistenzhund gratis mitgenommen werden.
(PD)