Beim Forschen erschüttert
25.04.2026 HISTORIEOTTO SIGG , 1944–2026
Zum Tode des früheren Zürcher Staatsarchivars Otto Sigg
Überraschend ist am letzten Karfreitag, den 3. April 2026, Otto Sigg, von 1983–2006 Leiter des Zürcher Staatsarchivs, 82-jährig, verstorben. Ich bin ...
OTTO SIGG , 1944–2026
Zum Tode des früheren Zürcher Staatsarchivars Otto Sigg
Überraschend ist am letzten Karfreitag, den 3. April 2026, Otto Sigg, von 1983–2006 Leiter des Zürcher Staatsarchivs, 82-jährig, verstorben. Ich bin dem freundlichen, in Hettlingen wohnhaft gewesenen Otto Sigg gerne begegnet: in Elgg bei einem seiner Besuche im Gemeindearchiv in der früheren Sakristei der reformierten Kirche und auch immer wieder im neuen Staatsarchiv in Zürich-Irchel.
Der Staatsarchivar hatte es in einer Umbauphase in Elgg für ratsam gehalten, die allerwichtigsten Archivalien des Städtchens nach Zürich in Sicherheit zu bringen. Das fügte sich für mich insofern gut, als mein Vorhaben, das kostbare Elgger Jahrzeitenbuch aus dem Mittelalter zu transkribieren, fortan in einem geeigneten Umfeld und – wenn nötig – unter fachlicher Begleitung vonstattengehen konnte.
Die Gemeinden sind zwar Eigentümer ihrer Archive und für die notwendigen Ressourcen an Raum und Infrastruktur sowie für Ordnung und Erhaltung zuständig. Das Staatsarchiv aber stellt den Gemeinden sein Fachwissen zur Verfügung und ist für die Gemeindearchive mitverantwortlich. Diese Mitverantwortung hatte Staatsarchivar Dr. Otto Sigg nach dem Urteil seines politisch Vorgesetzten in vorbildlicher Weise wahrgenommen.
Landes- und Ortsgeschichte des Kantons Zürich
Die Schwerpunkte von Otto Siggs Forschungen und Veröffentlichungen waren die Landes- und Ortsgeschichte des Kantons Zürich mit dem thematischen Fokus auf Sozial- und Agrargeschichte. Schon Siggs Dissertation und weitere Studien galten als wegweisend für die Erforschung der staatlichen Finanzen und der bäuerlichen Lebenswelt im 16. Jahrhundert.
Sigg untersuchte die sozialen Folgen der Geldwirtschaft, dokumentierte die massive Geldentwertung (Inflation) jener Zeit, die zunehmende Verschuldung der «kleinen Leute», welche zu sozialen Spannungen führte, und beleuchtete die wirtschaftliche Basis zur Zeit der Reformation.
Ausserdem verfasste Sigg mehrere ortsgeschichtliche Monografien, beispielsweise über Seuzach, Zell und Ossingen.
Siggs Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden
Ich erinnere mich auch an eine persönliche Begegnung mit dem verstorbenen Staatsarchivar, als er mir seine Absicht kundtat, für jede Gemeinde im Kanton Zürich einen Einblick in ihr Archivgut zu erarbeiten.
Im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich konnte das Staatsarchiv des Kantons Zürich im Jahre 2006 den gegen 400-seitigen, prächtigen Band «Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798. Zeugnisse zürcherischer Gemeinde-, Verwaltungs- und Rechtskultur im agrarischen und kirchlichen Zeitalter, bearbeitet von Dr. Otto Sigg» herausgeben.
Regierungsrat Markus Notter, der damalige Direktor der Justiz und des Innern, lobte das gelungene Werk. Nach seinen Worten wurde aus alten Rechtsund Verwaltungsdokumenten «ein Reiseführer in die Vergangenheit».
Sigg als Bearbeiter des Archivführers erklärt: Inhalt des Führers ist ganz einfach die Antwort auf die Frage: Was ist in den einzelnen Gemeinde- und Kirchgemeindearchiven sowie auch in den Archiven der in den beiden grossen Städten eingemeindeten Vororte an Beständen vor 1798 konkret und an inhaltlich Relevantem vorhanden?
Ein Bijou aus Hagenbuch: Zur Gemeindeversammlung wird ins Horn geblasen
Otto Sigg hat aus dem Archiv der Gemeinde Hagenbuch das 1643 angelegte sogenannte Gemeindebuch hervorgehoben.
Laut Gemeindeordnung von 1683 sollte das Gemeindebuch in der Gemeindelade verbleiben; darin protokolliert werden durfte nur im Haus des (Unter-)Vogts, und «das Buch aber ohne des Vogts und der Gmeind Bewilligung nicht anderswohin getragen werden».
Protokolleinträge finden sich von 1643 bis ins 19. Jahrhundert zu den Themen «Bürgerrecht» (je dreijähriges, jeweils zu erneuerndes Ansässenrecht), Bürgereinkauf, Einheirat auswärtiger Frauen, Gemeindeversammlungsorganisation (der Vogt beruft die Gemeinde mittels Blasens seines Horns in die Kirche ein, 1644), Flurrecht, Gemeindrechnungswesen (Übergabe des Gemeindegutes, Schuldnerlisten), Erteilung des sogenannten «Hausrechts» für einzelne «Stuben», Bestimmungen zur Bewirtschaftung des Gemeindeweihers, Verkauf von Pulver und Blei von Gemeinde wegen u. a. m.
Als Einband des 1643 durch die Dorfmeier angelegten Gemeindebuchs wurde ein Pergamentblatt aus einem sehr schön gestalteten jüdischen Sakralbuch in aramäischer Sprache verwendet. (Solche Pergamente, auch aus dem christlichen Bereich, wurden offenbar sozusagen als Alt- und Rohstoffe durch die Buchbindereien aufgekauft und wiederverwendet.)
Das Buch wurde – siehe im oberen Teil des Titelblattes – leer durch die Dorfmeier Frey und Büchi angeschafft. Verewigt mit gottesfürchtigen Sentenzen hat sich 1649 auf der unteren Hälfte des Titelblatts auch Wilhelm Rodman (auch Radman). Auf Seite 1 des Gemeindebuchs ist der Einkauf dieses Schmiedemeisters protokolliert.
Der auf Martini 1642 als Bürger aufgenommene Rodmann entrichtete am 2. Januar 1643 im Beisein der ganzen Gemeinde das Einzugsgeld von 30 Gulden. Darüber hinaus leistete er eine Gabe von drei Eimern Wein und für Brot einen halben Mütt Kernen sowie zwei Kannen. 1649 fungierte Rodmann bereits als einer der beiden Dorfmeier.
Die Hexenverfolgungen
Wer sich mit der Geschichte der Menschheit befasst, weiss um ihre Abgründe. Der historisch Denkende kennt seine mitmenschliche Empathie, aber auch seine gesundheitserhaltende Distanzierung.
Was ich vom Historiker Otto Sigg lange Zeit persönlich zu wenig mitbekommen hatte, war seine ausserordentlich leidenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema der Hexenverfolgungen früherer Jahrhunderte. Das für ihn inakzeptable Verhalten von Staat und Kirche gegenüber den bemitleidenswertesten Opfern erschütterte ihn zutiefst.
Die Aufbereitung von Originalquellen zu den Zürcher Hexenprozessen mit Todesurteilen publizierte er zunächst im Selbstverlag. Sigg bezeichnete diese Hinrichtungen als Justizmorde und forderte ihre Rehabilitation.
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich nahm die Petition von Sigg an zu einer theologischen Aufarbeitung der Zürcher Hexenmorde.
MARKUS SCHÄR

