Bedürfnisse und Rechte in Einklang bringen
13.01.2024 ZürichDie Kommission für Planung und Bau beantragt dem Zürcher Kantonsrat einstimmig, die Revision des Planungs- und Baugesetzes betreffend klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu verabschieden. Die vorgeschlagenen Möglichkeiten der Gemeinden will die Kommission aber ...
Die Kommission für Planung und Bau beantragt dem Zürcher Kantonsrat einstimmig, die Revision des Planungs- und Baugesetzes betreffend klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu verabschieden. Die vorgeschlagenen Möglichkeiten der Gemeinden will die Kommission aber abschwächen.
Mit der Vorlage will der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung verbessern. Insbesondere die Planungs- und baurechtlichen Möglichkeiten der Gemeinden sollen mit einer Reihe von Kann-Bestimmungen erweitert werden. Dadurch wären diese frei, Interessenabwägungen so vorzunehmen, dass sie den Bedingungen und Bedürfnissen vor Ort entsprechen.
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beschäftigte sich vertieft mit der Frage, wie sich die Ziele einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung, Bedürfnisse der Gemeinden und Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer in Einklang bringen lassen.
Verhältnismässiger Aufwand
Im Fokus lagen der Erhalt sowie die Neupflanzung von Bäumen. Eine Mehrheit der Kommission will betreffend Baumerhalt bei den geltenden Bestimmungen bleiben, sodass der Aufwand für Grundeigentümerschaften und Verwaltungen verhältnismässig bleibt. Neu möchte sie aber den Gemeinden die Möglichkeit geben, zonen- und gebietsweise den Erhalt und Ersatz von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern vorzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit (SP, GLP, Grüne) möchte ihnen hingegen diese Möglichkeit unabhängig vom Stammumfang geben, weil Bäume im Sommer kühlen und durch ihr Wurzelwerk Regenwasser aufnehmen können.
In diesem Zusammenhang diskutierte die KPB auch den Vorschlag des Regierungsrates, eine Unterbauungsziffer oder das Bauen im Untergrund mittels Grünflächenziffer einzuführen. Ziel beider Konzepte ist es, Flächen für den Wurzelraum von Bäumen zu sichern und die Versickerung von Wasser im Boden zu ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit entschied, lediglich eine Bestimmung zu beantragen, die auf eine möglichst geringe Versiegelung des Bodens abzielt. Eine Kommissionsminderheit (GLP, SP, Grüne) möchte am Vorschlag des Regierungsrates für eine Unterbauungsziffer festhalten und den Gemeinden die Möglichkeit geben, ein solches Instrument einzuführen.
Diskutiert wurde auch die Förderung der Bepflanzung auf privaten Grundstücken. Der Regierungsrat beantragt, die geltenden Abstandsmasse stellenweise zu vereinheitlichen und reduzieren. Die Kommissionsmehrheit nahm dieses Anliegen teilweise auf, bevorzugt allerdings Bestimmungen, die den Wünschen der Nachbarn stärker Rechnung tragen. Unterschiedliche Kommissionsminderheiten (SVP bzw. FDP) wollen diesen Wünschen noch mehr Geltung verleihen oder aber die Abstandsmasse im Sinne des Regierungsrates reduzieren.
Interessenabwägung bei Dachbegrünungen
Schliesslich wurde auch die Begrünung von Flachdächern in der Kommission diskutiert. Hier galt es, insbesondere die Interessen der Eigentümer an einer selbstbestimmten Nutzung ihrer Dachfläche, beispielsweise für Erholungszwecke, mit dem kommunalen Interesse an einer verhältnismässigen Regelung der Dachbegrünung und ihrer ökologischen Qualität abzuwägen. Schliesslich stimmte die Mehrheit der KPB für eine Lösung, wonach Gemeinden bei Neubauten und wesentlichen baulichen Veränderungen Vorschriften dazu erlassen dürfen. Die technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit müssen dabei aber gewährleistet bleiben. Eine Kommissionsminderheit (Grüne, SP, GLP) möchte zonen- und gebietsweise Vorgaben zur Begrünung von Flachdächern allgemein ermöglichen, wobei sie auch Vorgaben zum Umfang und zur Qualität der Begrünung ermöglichen will.
(PD)

