Aus Gemeinderat und Verwaltung Aadorf
05.09.2023 AadorfPersonelles
Die Stelle als Leiterin der Gemeindeund Schulbibliothek konnte erfolgreich besetzt werden. Die Wahl fiel auf Erika Muri aus Wängi, welche über das nötige Fachwissen und die entsprechende Berufserfahrung verfügt. Sie tritt ...
Personelles
Die Stelle als Leiterin der Gemeindeund Schulbibliothek konnte erfolgreich besetzt werden. Die Wahl fiel auf Erika Muri aus Wängi, welche über das nötige Fachwissen und die entsprechende Berufserfahrung verfügt. Sie tritt ihre Stelle am 1. November an.
Am 2. August begann Pascal Bühler seine dreijährige Ausbildung als Kaufmann EFZ (E-Profil) bei der Gemeindeverwaltung Aadorf. Er ist in Eschlikon wohnhaft und wird während seiner Lehrzeit in sämtlichen Abteilungen der Verwaltung ausgebildet.
Sibylle Eichholzer folgt auf Peter Giger als neue Leiterin des Steueramts. Sie lebt in Rickenbach und bringt viel Fachwissen und Berufserfahrung aus dem Steuerbereich mit. Am 1. Dezember ist ihr Arbeitsbeginn in Aadorf.
Wir heissen alle neuen Mitarbeitenden herzlich willkommen.
Gemeindeverwaltung geschlossen
Infolge Personalausflug bleiben die Gemeindeverwaltung, der Werkhof, das EW Aadorf, die Bibliothek und das Hallenbad am Freitag, 22. September, den ganzen Tag geschlossen. Erreichbarkeit bei Notfällen:
• EW Aadorf: 052 368 68 88
• Friedhofverwaltung: bestattungsdienste@aadorf.ch
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Meldung bei Mieterwechsel
Das aktuell gültige Einwohnergesetz des Kantons Thurgau ist seit dem 1. August 2009 in Kraft. In Paragraf 8 wird geregelt, dass Vermieter verpflichtet sind, ein- und ausziehende Mieterinnen sowie Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich der Gemeinde zu melden. Unter www.aadorf.ch finden Sie im Onlineschalter des Einwohneramtes das Formular «Meldung Mieterwechsel». Gerne nehmen wir Ihre Meldung auch via Mail (einwohner-dienste@aadorf.ch) entgegen. Besten Dank für Ihre Mitwirkung.
Beratung Pro Senectute
Die Pro Senectute berät Sie bei Fragen rund um Finanzen, Vorsorge, Recht, Pflegehilfe, Betreuung, Wohnen, Gesundheit und Lebensgestaltung. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zu Ihren Themen im Bereich Alter kostenlos (ab gesetzlichem Rentenalter) beraten. Die nächsten Beratungstermine in AAdorf, Gemeindezentrum, jeweils Mittwochvormittag:
– 27. September
– 25. Oktober
– 29. November
Wünschen Sie einen Beratungstermin bei Denise Schenk? Dann melden Sie sich für eine Terminvereinbarung gerne unter denise.schenk@tg.prosenectute.ch oder 071 966 55 25.
Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Wir bitten die Grundstückbesitzer, Verwaltungen und Hauswarte, Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Strassen und Wege zurückzuschneiden, sodass diese nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten. Im Weiteren wird die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Kehrichtabfuhren et cetera sichergestellt. Bitte beachten Sie Folgendes:
• überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf eine von 2,5 zu stutzen;
• Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.
Zusätzlich werden die Anstösser auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege aufmerksam gemacht:
• Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen (§41, Abs.1);
• Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten (§42, Abs.3);
• Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von zwei Metern zur Strassen- und Weggrenze einhalten (§42, Abs.1);
• Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimetern Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter einzuhalten (§42, Abs.4).
Wir bedanken uns für die Umsetzung.
Alkohol- und Tabaktestkäufe
Die Gemeinde Aadorf führte in Kooperation mit dem Amt für Gesundheit und dem Blauen Kreuz in den Sommermonaten Testkäufe im Bereich Alkohol und Tabak durch. Mit diesem Mittel wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfasst und das Verkaufspersonal sensibilisiert. Von zehn getesteten Betrieben haben zwei nicht erfüllt. Die Verkaufsstellen wurden schriftlich über ihr Abschneiden informiert und auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
GEMEINDERAT AADORF
Bürgerrecht
Der Gemeinderat hat folgender Person das Gemeindebürgerrecht Aadorfs erteilt:
• Bedjeti Adisa, geb. 17.12.1998, nordmazedonische Staatsangehörige, Schul-strasse 17, 8355 Aadorf
Das Dossier liegt während 30 Tagen, das heisst vom 1. bis 30. September bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Für die Einsicht in das Auflagedossier ist vorgängig unter 052 368 48 75 ein Termin zu vereinbaren.
Stimmberechtigte Personen der Politischen Gemeinde Aadorf können während der Auflagefrist Einsicht in das Einbürgerungsdossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die einsprache ist innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, einzureichen.