Aus Gemeinderat und Verwaltung

  25.01.2022 Aadorf

Grüngutjahresmarken

Beachten Sie bitte, dass ab Januar nur noch die Jahresmarken 2022 für die Grüngutabfuhr gültig sind. Kaufen Sie rechtzeitig die neuen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Container geleert werden.

Organisationsreglement

Der Gemeinderat überarbeitete gestützt auf die neue Gemeindeordnung Ende letzten Jahres das Organisationsreglement für die Politische Gemeinde. Die neuen sieben Ressorts werden in diesem Organisationsreglement beschrieben. Es sind dies: Präsidiales, Bevölkerung und Sicherheit, Finanzen und Steuern, Forst Freizeit und Natur, Planung und Bau, Soziales und Gesellschaft, Tiefbau und Werke. Als nächster Schritt erarbeitet der Gemeinderat bis Ende Januar die dazugehörenden Pflichtenhefte und Finanzkompetenzen.

Neue Mitarbeiter beim Sozialen

Als Asyl- und Flüchtlingsbetreuer arbeitet Marc Suter seit dem 1. Januar beim Sozialen und Gesellschaft. Bis Ende letzten Jahres übernahm diese Aufgabe eine externe Organisation. Aufgrund einer Vertragsänderung entschieden der Gemeinderat und die Sozialbehörde, die Betreuung der asylsuchenden Menschen wieder selbst an die Hand zu nehmen. In Suter fand die Gemeinde einen erfahrenen Mitarbeiter. Zur Verstärkung der Jugendarbeit und Durchführung des Jugendtreffs haben Afrodita Beadini und Nadja Gmünder ihre Arbeit Anfang Jahr bei der Gemeinde aufgenommen.

Dachsanierung Werkgebäude

Das Dach des Werkgebäudes ist in einem schlechten Zustand und oberhalb der Bühne wird nach starken Regenfällen vermehrt Wassereintritt festgestellt. Das Leck konnte bis heute nicht eruiert werden. Um Folgekosten wie Verfaulen der Unterkonstruktion und Innenverkleidung abzuwenden, ist eine umfassende Sanierung nötig. Die Kostenschätzung nach Baukostenplanung, welche auf Richtofferten basiert, rechnet mit Totalkosten von 470’000 Franken. In der Investitionsrechnung 2022 ist dieser Betrag bereits eingestellt. Gemäss neuer Gemeindeordnung, welche seit dem 1. Januar in Kraft ist, kann der Gemeinderat im Budget enthaltene neue einmalige Ausgaben bis 500’000 Franken für einen bestimmten Zweck bewilligen. Der Baubeginn ist auf Oktober geplant.

Indach-Photovoltaikanlage beim Werkgebäude

Im Sommer 2011 erstellte die Energiegenossenschaft auf dem gegen Süden ausgerichteten Dach des Werkgebäudes ihre erste Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Diese möchte die Energiegenossenschaft nun auf einem anderen Gebäude weiterbetreiben und stattdessen auf dem Werkgebäude eine Indach-Anlage errichten. Damit kann die PV-Fläche beim Werkgebäude von rund 370 auf etwa 850 Quadratmeter gesteigert werden. Mit der Dachsanierung lässt sich dies gut verbinden.

Adresse Grundwasserpumpwerk

Das neue Grundwasserpumpwerk ist fertiggestellt. Nach Bauvollendung muss das Gebäude einer eindeutigen Adresse zugewiesen werden können. Im Westen des neuen Pumpwerkgebäudes befindet sich in der Verlängerung der Seegartenstrasse ein öffentlicher Weg, welcher noch keine Bezeichnung aufweist. Zur Adressierung des Pumpwerks erhält er deshalb die Bezeichnung Seegartenweg.

Verkehrskonzept Neu-Elgg

Nach den Bauarbeiten an der Hertenstrasse wurden an definierten Standorten in Neu-Elgg Verkehrsmessungen durchgeführt. In diesem Frühjahr werden die mobilen Betonelemente auf der Hertenund Bergstrasse vorübergehend entfernt, damit vergleichbare Verkehrsmessungen an denselben Standorten und Bedingungen wiederholt werden können.

Stimmrechtsausweis immer unterschreiben

Am 13. Februar sind die Stimmberechtigten wieder aufgerufen, an der Urne über vier eidgenössische Vorlagen abzustimmen. Leider müssen immer wieder Wahlzettel als ungültig eingelegt deklariert werden, weil der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben war. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie ihn immer unterschreiben – am besten gleich zu Beginn, bevor Sie die Stimmzettel ausfüllen. Ohne Unterschrift können sämtliche Stimmzettel dieser stimmenden Person nicht berücksichtigt werden. Bei der vorzeitigen brieflichen Stimmabgabe legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das stimmzettelkuvert und kleben dieses zu – und zwar ohne den Stimmrechtsausweis. Das Stimmzettelkuvert muss nun zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis im Antwortkuvert der Post oder der Gemeinde übergeben werden. Der Briefkasten bei der Gemeinde wird letztmals am Abstimmungssonntag um 11 Uhr geleert.

SONJA LAMBRIGGER NYFFELER, GEMEINDESCHREIBERIN


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