Auch Aadorfer Schotterflächen soll es an den Kragen gehen

  30.07.2022 Aadorf

Versiegelte und geschotterte Böden sind ein vieldiskutiertes Thema. Immer mehr Gemeinden gehen mittels Vorschriften dagegen vor, beispielsweise Elgg. Nun soll es anlässlich des neuen Baureglements in Aadorf künftig ebenfalls eine Einschränkung dieser naturfeindlichen Gestaltung geben.

Sie sind im Trend und gelten als pflegeleicht: versiegelte und geschotterte Flächen. Über Schönheit lässt sich bekanntlich streiten, aber dass auf diese Weise gestaltete Gärten, Böschungen und Rabatten nicht natürlich sind und in diesen heissen Tagen für zusätzliche Aufheizung sorgen, darüber muss nicht diskutiert werden. Anlässlich der Revision der Bau- und Zonenordnung hat Elgg das Anlegen solcher Steinwüsten markant erschwert.
Im September sind die Aadorferinnen und Aadorfer aufgerufen, an der Urne über den neuen Zonenplan und das revidierte Baureglement abzustimmen. Unter anderem soll der Artikel 25 angepasst werden. Dieser sieht unter dem Titel «Nachhaltiges Bauen» einen ökologischen Ausgleich zum Zweck der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen innerhalb des Baugebietes sowie die Vernetzung von Biotopen vor. Nach Möglichkeit sollen nicht begehbare Flachdächer begrünt werden, sofern nicht energetisch genutzt. Ebenso sollen grundsätzlich einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher gesetzt werden, um der heimischen Fauna Lebensräume zu bieten.

Im September wird über eine Anpassung abgestimmt

Werden der neue Zonenplan und das revidierte Baureglement im Herbst an der Urne gutgeheissen, müssen sie noch durch den Kanton genehmigt werden. Bis die Änderungen Wirkung zeigen, dürften daher noch mehrere Monate vergehen. «Und falls beim Kanton noch Rekurse erhoben werden, würde sich die Inkraftsetzung leider noch etwas weiter hinaus verzögern», ist vom Gemeindepräsidenten Matthias Küng zu erfahren. Der Spielraum, den die Formulierung «nach Möglichkeit» lässt, ist im Sinne der Gemeinde, die der Meinung ist, dass ein gewisser Handlungsspielraum vorhanden sein müsse. Wer seinen Garten bereits mit Schotter bedeckt hat, muss ausserdem bei einer Annahme der Vorlagen keine Begrünung ins Auge fassen, wie Küng weiter erklärt: «Bereits versiegelte Flächen geniessen die Besitzstandgarantie. Diese Projekte wurden mal bewilligt, da können wir nicht nachträglich einen Rückbau verlangen.»
Auf die beiden (Schotter-)Kreisel Heidelberg und Morgental hat die bevorstehende Abstimmung in doppelter Hinsicht ebenfalls keine Auswirkung. Zum einen, weil sie bereits in ihrer derzeitigen Form bestehen und zum anderen, weil sie sich im Eigentum des Kantons befinden. Benedikt Eberle, stellvertretender Amtsleiter des kantonalen Tiefbauamts führt auf telefonische Anfrage wie folgt aus: «Werden die beiden Kreisel saniert, ist eine Begrünung nicht ausgeschlossen. Die Innenraumgestaltung ist Sache der Gemeinde und einem entsprechenden Antrag würde wahrscheinlich stattgegeben.» Noch muss keine der beiden Anlagen erneuert werden, aber dem Morgentalkreisel steht sicher eher eine Sanierung bevor als jenem bei der Heidelbergkreuzung. Danach, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden in jedem Fall im Zentrum steht und die vorgeschriebenen Sichtzonen eingehalten werden müssen, haben sich auch künftige Gestaltungskonzepte zu richten. Dass mit einem begrünten Kreisel kein Biotop erstellt oder zu deren Vernetzung beigetragen wird, liegt auf der Hand, aber dass damit ein kleiner Beitrag zu etwas mehr Grün geleistet wird, ebenso.

MARIANNE BURGENER


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote