Wenn ich mir eine Liegenschaft zulegen will, werde ich von der Gemeinde, dem Kanton und dem Bund viermal zur Kasse gebeten.
Das erste Mal beim Einkommen, das zweite Mal, wenn ich genügend zusammengespart habe, bei der Vermögenssteuer. Kann ich die erstandene Liegenschaft mein ...
Wenn ich mir eine Liegenschaft zulegen will, werde ich von der Gemeinde, dem Kanton und dem Bund viermal zur Kasse gebeten.
Das erste Mal beim Einkommen, das zweite Mal, wenn ich genügend zusammengespart habe, bei der Vermögenssteuer. Kann ich die erstandene Liegenschaft mein nennen, werde ich als Drittes mit dem Eigenmietwert-Betrag konfrontiert, welchen ich bei der Steuererklärung als fiktives Einkommen (Angaben bei Liegenschaftsbesitz, Formular 7, Zeile Mietwert selbstgenutzt) eintragen darf. Zum vierten Mal werde ich dann von der Liegenschaftssteuer «gefeiert».
Im Mittelalter hauste auf dem Schauenberg ein Vogt, welcher sich als Raubritter betätigte. Kein Wunder, wurde seine Burg vom geplagten Volk abgefackelt. Es ist jetzt nicht gerade nötig, die Liegenschaften des Nein-Komitees (TZ 24.4) anzuzünden, welche die Liegenschafts-Besitzer als Bonzen bezeichnet hatten. Es genügt völlig, wenn sie ein JA in die Urne legen.
SILVIO WEBER, ETTENHAUSEN