Am 1. Juli tritt das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) samt Verordnung (RPV) definitiv in Kraft. Damit sind die Kantone verpflichtet, das Bauen ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren.
Der erste Teil der 2023 einstimmig verabschiedeten Revision RPG 2 trat am 1. Januar 2026 in Kraft. ...
Am 1. Juli tritt das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) samt Verordnung (RPV) definitiv in Kraft. Damit sind die Kantone verpflichtet, das Bauen ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren.
Der erste Teil der 2023 einstimmig verabschiedeten Revision RPG 2 trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten aller Bestimmungen sind die Kantone nun in der Pflicht, ab 1. Juli erste Umsetzungsmassnahmen zu ergreifen. So müssen sie die Handhabung und Finanzierung von Abbruchprämien regeln, welche den Abriss unnötiger oder störender Bauten ausserhalb der Bauzonen fördern sollen. Zudem müssen sie das Monitoring der Anzahl Bauten und der Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet organisieren, um die Einhaltung der Stabilisierungsziele zu überprüfen.
Stabilisierungsziel
Diese Stabilisierungsziel liegt beim Kanton Zürich bei 40’087 Gebäuden sowie 2594 Hektaren versiegelter Fläche. Würden diese Zahlen erreicht werden, muss jeder Neubau ausserhalb der Bauzone durch den Abriss eines Altbaus kompensiert werden.
Der Kanton Thurgau modellierte ihre Entwicklung der Gebäudeanzahl und kam zum Schluss, dass bei gleicher Bautätigkeit bis circa 2031 die Schwelle von 16’193 Gebäuden nicht überschritten wird.
Abbruchprämie
Neu werden Eigentümer von Bauten ausserhalb der Bauzone durch eine Abbruchprämie belohnt, welche sich pauschal nach Art und Fläche der abgebrochenen Bauten richtet. Diese wird nur zugesprochen, wenn der Abbruch auch freiwillig geschieht. Diese Abbruchprämie wird vom Kanton finanziert und entstammt aus Erträgen der Mehrwertabgabe.
Spielraum für die Kantone
Diese ersten Massnahmen sowie die weiteren nötigen Konzepte im Rahmen der Richtpläne sollen die unverbaute Landschaft schützen und das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen begrenzen und stabilisieren.
Die Kantone stehen einer komplexen Aufgabe und teils detaillierten Vorgaben des Bundes gegenüber. Sie haben aber einen gewissen Spielraum und können neue Modelle entwickeln, damit das RPG 2 tatsächlich zu einem besseren Schutz des Kulturlands, der Biodiversität, der Siedlungsstrukturen, der Baukultur und damit der Landschaft insgesamt führt.
ANDREJ BLASER