Am 1. Juni 2027 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Gemeindebehörden.
Die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Politischen Gemeinde Aadorf finden am 28. Februar 2027 statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf den 18. April 2027 vorgesehen.
Gewählt ...
Am 1. Juni 2027 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Gemeindebehörden.
Die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Politischen Gemeinde Aadorf finden am 28. Februar 2027 statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf den 18. April 2027 vorgesehen.
Gewählt werden das Gemeindepräsidium, die sechs Mitglieder des Gemeinderates, die sieben Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie die 15 Mitglieder des Wahlbüros.
Gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung sind für die Rechnungsprüfungskommission und das Wahlbüro stille Wahlen möglich, sofern bis zum Ablauf der gesetzlichen Eingabefrist nicht mehr Wahlvorschläge eingehen als Sitze zu besetzen sind.
Wahlvorschläge für die Aufnahme auf die Namensliste sind bis spätestens Montag, 4. Januar 2027, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, einzureichen (§36 StWG).
Die vorgeschlagenen Personen sind gemäss § 37 StWG mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenfalls mit der Parteizugehörigkeit und dem Vermerk «bisher» zu bezeichnen. Die Wahlvorschläge sind von den vorgeschlagenen Personen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn in der Gemeinde Aadorf wohnhaften weiteren Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Ein Rückzug der Unterschriften ist nicht möglich. Wahlvorschläge von Bisherigen sind ausschliesslich von diesen selbst zu unterzeichnen. Die Formulare «Wahlvorschlag» stehen auf der Website der Gemeinde Aadorf zum Download bereit.
GEMEINDERAT AADORF