Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Elgg
16.07.2026 ElggAufgrund der andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen und im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, hat die Gemeindebehörde die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt. Im Gemeindegebiet Elgg hat ...
Aufgrund der andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen und im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, hat die Gemeindebehörde die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt. Im Gemeindegebiet Elgg hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen wird das Wetter weiterhin vorwiegend trocken sein. Allenfalls auftretende gewittrige Niederschläge werden zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Die Brandgefahr, insbesondere in Böschungen und im Wald, wird sich deshalb weiter verschärfen.
Aus diesen Gründen beurteilt die Gemeindebehörde Elgg die Brandgefahr als erheblich und hat für das Gemeindegebiet ab Donnerstag, 16. Juli 2026, 12 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Das allgemeine Feuerverbot beinhaltet folgendes:
a. Das Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen)
b. kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben sind, sowohl auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund (erlaubt ist das Grillieren mit Elektro- oder Gasgrillgeräten)
c. keine Unkrautvernichtung mit Abflammgeräten jeglicher Art
d. kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
e. kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen
f. kein Abbrennen von Feuerwerk
g. kein Entfachen von Höhenfeuern
h. kein Anzünden von Fackeln
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindebehörde. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Die 1. Augustfeier der Gemeinde Elgg auf dem Sportplatz «Im See» findet trotzdem statt. Der Club 81 freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher von klein bis gross. Ab 17 Uhr ist die Festwirtschaft geöffnet, aufgrund des Feuerverbots wird allerdings auf das Feuerwerk, den Lampion- und Fackelumzug sowie den Funken verzichtet. Ein allfälliges Alternativprogramm wird zurzeit geplant.
GEMEINDERAT ELGG
