Änderung Landwirtschaftsverordnung

  29.10.2022 Ettenhausen

Wie der Informationsdienst des Kantons Thurgau mitteilt, habe der Regierungsrat die Änderung der Landwirtschaftsverordnung genehmigt. Neu würden nur noch sieben Rebgemeinden aufgeführt, die nicht mit Politischen Gemeinden identisch sind. In den übrigen Gebieten gälten deren Bezeichnungen. Ausserdem erhielten zwei Reblagen einen neuen Namen: aus Heerenberg werde Schlattinger Rodebärg, aus Fröölichshalde «Dettighofen Fröhlichshalde». Zusätzlich gebe es fünf neue Reblagen: nämlich Basadingen, Ettenhausen, Buhwil, Kalthäusern und Weingarten. Die Änderungen gingen laut Mitteilung auf Hinweise der schweizerischen Weinhandelskontrolle zurück.

(RED)


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