Während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere gilt im Kanton Zürich vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Während der Leinenpflichtzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Kanton Zürich im Wald und am Waldrand an ...
Während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere gilt im Kanton Zürich vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Während der Leinenpflichtzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Kanton Zürich im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Die Länge der Leine ist nicht reglementiert, wie die Stadt Winterthur in einer Medienmitteilung schreibt. Als Waldrand gilt das Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald. Verstösse gegen die Leinenpflicht werden mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken geahndet. Zur Kontrolle und Ahndung befugt sind die Polizei, Wildhüterinnen, Ranger sowie die jagdliche Revieraufsicht.
Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde, wenn sie im Einsatz stehen oder eine für den Einsatz notwendige Ausbildung absolvieren. Auf ausbruchsicher eingezäunten Flächen im Wald oder am Waldrand, beispielsweise Trainingsanlagen für Hunde, gilt die Leinenpflicht ebenfalls nicht.
Brütende Tiere gefährdet
Grund für die Leinenpflicht ist, dass zahlreiche Tierarten, insbesondere Rehe und Feldhasen oder bodenbrütende Vogelarten, in diesem Zeitraum ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Phase sind die Tiere besonders gefährdet und sollten möglichst nicht gestört werden. Zum Schutz der Wildtiere ist neben der Leinenpflicht besonders wichtig, dass Waldbesucher auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein durch den Wald oder entlang von Waldrändern streifen. Für Picknicks und Grillieren an diesen ersten schönen Frühlingstagen sollten die zahlreichen, fest eingerichteten Rastplätze und Feuerstellen benutzt werden.
Besonders die Waldränder und Waldwiesen sind für die Wildtiere wichtig und sollten nicht durch Menschen belegt werden. Jungtiere nicht berühren. Junge Rehe und Hasen werden von ihren Müttern oft viele Stunden allein gelassen und nur zum Säugen an ihrem Versteck aufgesucht. Bei Gefahr ducken sich die Jungtiere und fliehen nicht. Sie dürfen auf keinen Fall angefasst oder gar mitgenommen werden. Wenn die Jungtiere einen menschlichen Geruch tragen, werden sie vom Muttertier oft nicht mehr angenommen.
(PD)