Die Liegenschaftensteuer wurde 1971 eingeführt. Der damalige Bauboom zwang die Gemeinden, rasch viele Infrastrukturen (Strassen, Kanalisationen, Wasser, Elektrizität) zur Erschliessung zu bauen. Als man dann in den 90er-Jahren das Verursacherprinzip mit Perimeterbeiträgen ins Leben ...
Die Liegenschaftensteuer wurde 1971 eingeführt. Der damalige Bauboom zwang die Gemeinden, rasch viele Infrastrukturen (Strassen, Kanalisationen, Wasser, Elektrizität) zur Erschliessung zu bauen. Als man dann in den 90er-Jahren das Verursacherprinzip mit Perimeterbeiträgen ins Leben rief, ging die Aufhebung der Liegenschaftensteuern «schlicht vergessen».
Die Liegenschaftensteuer ist bewiesenermassen eine historische Sondersteuer. Diese Personen zahlen aber für ihr Vermögen bereits Vermögenssteuern – ihre Immobilien sind also längst steuerlich erfasst. Die Liegenschaftensteuer bedeutet eine zusätzliche Belastung derselben Substanz. Kurz: Es handelt sich um eine klassische Doppelbesteuerung.
Die Gemeinden (und ihre Präsidenteninnen und Präsidenten) haben in den letzten Wochen (fast) alle Abschlüsse für 2024 publiziert, welche weit über Budget lagen und mit einem satten Plus schlossen. In Aadorf zum Beispiel, wo ich zu Hause bin, war es ein Plus von 2,8 Millionen (Budget: +1,53 Mio.). Fazit: Sie brauchen dieses (doppelt eingeforderte) Geld der Liegenschaftenbesitzer gar nicht wirklich. Da muss nichts kompensiert werden – es ist per heute schon genug da! Dann gibt es aber auch berechtigte Ausnahmen … und wegen denen sowie dem Kanton Thurgau selber gibt es eine Übergangsfrist bis 2029! Im Jahr 2023 gab es übrigens schon sehr gute Abschlüsse der rund 80 Thurgauer Gemeinden – zusammengezählt über 40 Millionen Franken Überschüsse! Das ist doppelt so viel, wie jetzt für sie wegfallen würde. Und im 2024 sieht es noch besser aus …
Die Liegenschaftenbesitzer können heute beim Einkommen diese Steuer abziehen. Das bedeutet, dass dieser Abzug nach einer Abschaffung der Liegenschaftensteuer wegfällt; somit würden 10 bis 20 Prozent (je nach Progression) gleich wieder zum Fiskus zurückfliessen. Das sind dann 3,5 bis 7 Millionen, welche dem Staat (Kanton und Gemeinden) gar nie verlustig gehen! Die berechneten Einbussen sind daher zu hoch gegriffen. Ein JA zur Abschaffung ist somit fair und finanziell absolut verkraftbar!
PETER BÜHLER, KANTONSRAT DIE MITTE TG, ETTENHAUSEN GROSSRATSPRÄSIDENT, TG 2024/2025