Mitteilungen aus den Gemeinden: Aus Rat und Verwaltung Hagenbuch
29.09.2026 HagenbuchAus Rat und Verwaltung Hagenbuch
Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED
Für die Verbesserung der Energieeffizienz der Strassenbeleuchtung wurde bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) eine Offerte für die ...
Aus Rat und Verwaltung Hagenbuch
Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED
Für die Verbesserung der Energieeffizienz der Strassenbeleuchtung wurde bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) eine Offerte für die Umrüstung von dreizehn Kandelabern auf LED-Leuchten eingeholt.
Betroffen sind die Standorte Bruggwisstrasse, Gerlikerstrasse und Winkel.
Die Umrüstung trägt zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Unterhaltskosten bei.
Im Budget 2026 sind für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung entsprechende Mittel vorgesehen.
Die Umrüstung wird durch die EKZ voraussichtlich bis Ende 2026 umgesetzt.
Austritt aus dem Verein «Region Ost»
Die Politische Gemeinde Hagenbuch ist seit 2004 Mitglied des Vereins Region Ost, der sich insbesondere für die Interessen der vom Flugverkehr bzw. Fluglärm betroffenen Gemeinden einsetzt.
Der Gemeinderat hat die Mitgliedschaft erneut überprüft und die heutige Interessenslage der Gemeinde beurteilt. Dabei wurde festgestellt, dass Hagenbuch von den Auswirkungen des Flugverkehrs nur in geringem Ausmass betroffen ist.
Die Tätigkeiten und Zielsetzungen des Vereins stehen deshalb heute nur noch in begrenztem Zusammenhang mit den Interessen der Gemeinde Hagenbuch. Unter Berücksichtigung der heutigen Situation hat der Gemeinderat beschlossen, die Mitgliedschaft zu beenden.
Gemäss Art. 6 der Statuten ist ein Austritt per Ende Kalenderjahr möglich, sofern die Kündigung bis Ende September erfolgt. Die Mitgliedschaft der Gemeinde Hagenbuch endet somit per 31. Dezember 2026.
Rohwasserüberwachung Quellwasserpumpwerk – Kreditfreigabe
Im Rahmen der letzten Inspektion der Wasserversorgung wurde festgestellt, dass die Rohwasserüberwachung bei den Quellwasserpumpwerken Egghof und Oberschneit ergänzt werden muss.
Insbesondere soll eine kontinuierliche Trübungsmessung eingerichtet werden, damit Veränderungen der Rohwasserqualität frühzeitig erkannt und bei Bedarf entsprechende Massnahmen ausgelöst werden können.
Die geplante technische Lösung orientiert sich am bereits beim Quellwasserpumpwerk Hagenbuch erfolgreich umgesetzten Anlagenkonzept.
Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Messungen, Anpassungen an den Anlagen sowie die Einbindung der Messwerte und Alarmierungen in das bestehende Leitsystem.
Der Gemeinderat hat den erforderlichen Kredit zulasten der Investitionsrechnung 2026 freigegeben.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bewilligten Budgets.
Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) – Schachtsanierungen – Kreditfreigabe
Im Rahmen des generellen Entwässerungsprojekts (GEP) ist die Sanierung schadhafter Abschnitte der Kanalisation im Gebiet Hagenbuch vorgesehen. Die vorgesehenen Arbeiten dienen der Werterhaltung der gemeindeeigenen Abwasserinfrastruktur und stellen deren langfristige Gebrauchstauglichkeit sicher.
Im Budget 2026 sind für verschiedene GEP-Massnahmen entsprechende Mittel vorgesehen.
Der Gemeinderat hat den erforderlichen Kredit zulasten der Erfolgsrechnung 2026 bewilligt und freigegeben. Der Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten wurde an die AKASAN AG vergeben.
Während der Berichtszeit erteilte Baubewilligungen:
• Rainer und Aurelia Dübi, Parz.Kat. Nr. 2504, Installation einer PV-Anlage.
• Markus Rechsteiner, Parz.Kat.Nr. 2095, provisorischer Wohncontainer
Geschwindigkeitsmessungen
Im Gemeindegebiet sind folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden:
Ort: Oberschneit
Anzahl gemessene Fahrzeuge: 263
Anzahl Übertretungen: 3
Geschwindigkeitslimite (km/h): 50
Höchste gemessene Geschwindigkeit (km/h): 57
Messung erfolgte durch: Kapo
Zeitpunkt der Messung: 27.07.2026 (16:22–18:31 Uhr)
REMINDER – Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an Strassen und Wegen
Die meisten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer schneiden ihre Sträucher und Bäume entlang der öffentlichen Strassen und Wegen regelmässig zurück, damit niemand behindert wird. Der Gemeinderat und die Mitarbeiter der Gemeindebetriebe danken diesen Personen herzlich für ihre Aufmerksamkeit.
Leider ragen aber stellenweise auch Äste von Bäumen oder Sträucher in Wege und Strassen hinaus und behindern den Verkehr. In Kurven oder Einmündungen wird so die Sicht beeinträchtigt und es entstehen gefährliche Situationen vor allem für den Fussund Veloverkehr. Zudem werden Signale und Hydranten verdeckt und die Strassenbeleuchtung wird beeinträchtigt. Besonders der Winterdienst wird von hinausragenden Ästen stark behindert und deswegen werden auch regelmässig Rückspiegel und Drehlichter beschädigt. Daraus entstehen unnötige Kosten, die übrigens jeder Steuerzahler mitfinanziert.
Gemäss § 20 der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) beträgt der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet mindestens 4.5 m. Im Bereich von Trottoirs, Fussund -Velowegen beträgt der Lichtraum 2.65 Meter. Dieser Lichtraum ist von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Die erforderlichen Sichtbereiche gemäss § 23 (VErV) sind ebenfalls dauernd freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0.8 Meter nicht überschreiten.
Gemäss § 27 (VErV) gelten bei Pflanzen folgende Abstände von der Strassengrenze:
a) Bei Bäumen 4 m, gemessen ab der Mitte des Stammes.
b) Bei anderen Pflanzen ein Abstand, bei dem sie nicht in den Lichtraum hineinragen, bei Sträuchern und Hecken aber mindestens 0.5 m.
Der Abstand von Bäumen kann auf 2 m reduziert werden:
c) Gegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Velowegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartierverkehr oder dem Verkehr der Anwohnerinnen und Anwohner dienen und im Interesse des Ortbildes.
Gemäss § 28 (VErV) kann bei Mauern, geschlossenen Einfriedungen und dichter Bepflanzungen von über 0.8 m Höhe an der Innenseite von Kurven aus Gründen der Verkehrssicherheit ein angemessener Abstand verlangt werden.
Der Gemeinderat bittet alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Pflanzen gemäss den oben erwähnten Vorschriften bis spätestens 31. Oktober 2026 zurückzuschneiden.
Wird dieser Termin nicht eingehalten, wird den säumigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von der Gemeindeverwaltung schriftlich eine Frist gesetzt den Missstand zu beheben. Andernfalls wird eine Ersatzvornahme erfolgen (Art. 70 der Polizeiordnung der Gemeinde Hagenbuch vom 1. September 2003)
Im Weiteren hat der Gemeinderat:
• erfreulich zur Kenntnis genommen, dass die unangemeldete Geldverkehrsprüfung zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, was der gesamten Verwaltung durch die genaue Verbuchungs- und Arbeitsweise zu verdanken ist,
• die Anordnung der Friedensrichtenden-Wahlen zur amtlichen Publikation verabschiedet,
MELANIE THOMANN, GEMEINDESCHREIBERIN

