Aus Gemeinderat und Verwaltung Aadorf
10.03.2026 AadorfEinbürgerungsbeschlüsse
Der Gemeinderat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht von Aadorf erteilt:
• Hoop Daniel Caspar, geb. 11.02.1989, liechtensteinischer Staatsangehöriger, Ettenhausen
• Hoop geb. Kunert Anne, geb. ...
Einbürgerungsbeschlüsse
Der Gemeinderat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht von Aadorf erteilt:
• Hoop Daniel Caspar, geb. 11.02.1989, liechtensteinischer Staatsangehöriger, Ettenhausen
• Hoop geb. Kunert Anne, geb. 26.06.1981, deutsche Staatsangehörige, Ettenhausen
• Hoop Vincent, geb. 06.12.2016, liechtensteinischer Staatsangehöriger, Ettenhausen
• Hoop Linus, geb. 06.08.2018, liechtensteinischer Staatsangehöriger, Ettenhausen
Die Dossiers liegen während 30 Tagen, d.h. vom 6. März bis 7. April 2026 bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Für die Einsicht in ein Auflagedossier ist vorgängig unter Tel. 052 368 48 75 ein Termin zu vereinbaren. Stimmberechtigte Personen der Politischen Gemeinde Aadorf können während der Auflagefrist Einsicht in die Einbürgerungsdossiers nehmen und gegen die Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Aadorf erheben.
Einschränkungen aufgrund Systemumstellung
Aufgrund einer Systemumstellung in den Einwohnerdiensten wird es vom 10. Bis 17. März zu einem vorübergehenden Mutationsstopp und dadurch zu Verzögerungen in der Verarbeitung von Meldungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Einreichung Steuererklärung
Gemäss kantonaler Steuerverwaltung gilt jeweils der 30. April als Abgabetermin zur Einreichung der Steuererklärung. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristverlängerung bis 30. September möglich. Die Fristverlängerung können Sie über unsere Webseite (Rubrik Verwaltung / Steueramt / Online-Schalter) erfassen.
Die Zugangsdaten (Registernummer und Passwort) finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung (eFristverlängerung) aufgedruckt.
Die Steuererklärungssoftware eFisc kann über die Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung (www.steuerverwaltung.tg.ch) heruntergeladen werden. Bei Problemen mit der Software wenden Sie sich an den Support (fisc.sv@ tg.ch).
Nach der Übermittlung erstellt die Software eine Quittung, welche auszudrucken und zu unterzeichnen ist. Bitte reichen Sie die unterzeichnete Quittung beim Gemeindesteueramt mit dem Original-Hauptformular zur Steuererklärung ein. Die Belege können Sie wahlweise bei der Übermittlung elektronisch anfügen oder zusammen mit der Quittung in Papierform einreichen. Bei elektronischer Übermittlung gilt die Steuererklärung erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete Quittung beim Gemeindesteueramt eingetroffen ist.
Wir bitten Sie, bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung folgende Punkte zu beachten:
• Das Original-Hauptformular zur Steuererklärung (Formular 1) ist immer einzureichen, da diese zur Eingangserfassung und als Aktenhülle dient.
• Reichen Sie, mit Ausnahme des Original-Hauptformulars, keine leeren Formulare ein.
• Platzieren Sie Korrespondenzen, welche nicht direkt die Steuererklärung betreffen, zuoberst vor der Steuererklärung.
• Sofern Sie die Original-Belege noch benötigen, legen Sie bitte gut lesbare Belegkopien bei. Für zusammengehörende Kleinbelege empfiehlt sich z.B. die Verwendung einer Sichtmappe. Es werden keine Belege retourniert.
• Reichen Sie die Dokumente ohne Heft- und Büroklammer sowie ungebunden ein.
Mit der Einhaltung dieser Empfehlungen ermöglichen Sie uns eine rationellere Verarbeitung und tragen damit zur Kosteneinsparung bei. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Sanierung Feldstrasse Aadorf – Arbeitsvergabe
Die Feldstrasse in Aadorf hat durch die Druckerhöhung bei den Wasserleitungen zahlreiche Schäden erlitten. Um die alten Graugussrohre zu ersetzen, soll die Feldstrasse in Absprache mit dem EW Aadorf saniert werden. Vorgesehen sind die Sanierung und Erweiterung der Werkleitungen für Wasser, Strom sowie des Strassenkörpers. Die alten, spröden Porphyrsteine sollen durch neue Bindersteine aus Granit ersetzt werden. Diese zeichnen sich durch ihre Robustheit und eine längere Lebensdauer aus. Die restlichen Belagsflächen, die nicht durch den Bau der Werkleitungen ersetzt werden müssen, werden im Zuge der Strassensanierung erneuert. Gleichzeitig werden die in die Jahre gekommenen Schachtabdeckungen und Abflussgitter erneuert. Der Gemeinderat hat entschieden, den Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten an die Firma Toldo AG, Rickenbach, zum offerierten Betrag von 587‘833 Franken zu vergeben.
Revidiertes Feuerschutzreglement ist in Kraft
Das vom Stimmvolk and der Gemeindeversammlung genehmigte Feuerschutzreglement wurde vom Departement für Justiz und Sicherheit genehmigt und vom Gemeinderat rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Revitalisierungsprojekt Nackbach
Im August 2025 ersuchte die Politische Gemeinde Aadorf um Genehmigung des Gewässerraumlinienplans Abschnitt 09.13 Nackbach. Zwischenzeitlich hat das Departement für Bau und Umwelt das Revitalisierungsprojekt genehmigt. Der Gemeinderat hat den Gewässerraumlinienplan Abschnitt 09.13 per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Polizei erwischt Sprayer
Zwischen dem 22. und 27. Dezember 2023 kam es in Aadorf zu insgesamt sieben Sachbeschädigungen durch Sprayereien an Elektroverteilkabinen. Die Kantonspolizei konnte den Täter inzwischen ermitteln. Es handelt sich um einen damals 17-jährigen Jugendlichen mit Wohnsitz in Frauenfeld. Der Beschuldigte wurde bei der zuständigen Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Beratung Pro Senectute
Die Pro Senectute berät bei Fragen rund um Finanzen, Vorsorge, Recht, Pflegehilfe, Betreuung, Wohnen, Gesundheit und Lebensgestaltung. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zu Ihren Themen im Bereich Alter kostenlos (ab gesetzlichem Rentenalter) beraten.
Nächste Beratungstermine in Aadorf, Gemeindezentrum:
• Mittwoch, 25. März
• Mittwoch, 22. April
• Mittwoch, 27. Mai
Wünschen Sie einen Beratungstermin bei Denise Schenk? Dann melden Sie sich vorgängig für eine Terminvereinbarung gerne unter 071 966 55 25 oder denise.schenk@pstg.ch.
Genehmigte Projektabrechnungen
Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Lauchetal
Die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Lauchetal wurde im Rahmen der Werterhaltung der Abwasseranlagen überarbeitet und im November 2024 vom Kanton genehmigt. Die Bauabrechnung der ITK Bauingenieure GmbH für den Anteil der Gemeinde Aadorf weist Gesamtkosten von 135‘911.44 Franken (exkl. MWST) aus. Gegenüber dem Budget 2018 bewilligten Kredit von 125‘000 Franken (exkl. MWST) resultiert eine Kostenüberschreitung von 8.73 Prozent.
Abwasserleitungsumlegung Häuslenen
Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf der Parzelle 2595 in Häuslenen, musste der bestehende Schmutzwasserkanal aufgrund einer Kollision mit einer geplanten Tiefgarage und einem Swimmingpool umgelegt werden. Der Gemeinderat bewilligte dafür im März 2023 einen Nachtragskredit von 72’000 Franken (exkl. MWST). Die Arbeiten wurden 2023 ausgeführt; die nun vorliegende Bauabrechnung weist Gesamtkosten von 55’891.03 Franken (exkl. MWST) aus und liegt damit um rund 22 Prozent unter dem bewilligten Kredit.
Sanierung Bühnenbeleuchtung
Die 26-jährige Bühnenbeleuchtung im Gemeinde- und Kulturzentrum wurde im Herbst 2025 umfassend saniert und auf moderne, energieeffiziente LED-Technik umgerüstet. Neben dem Ersatz der Scheinwerfer wurden auch die Steuerungs- und Digitalisierungstechnik erneuert, um einen zuverlässigen Veranstaltungsbetrieb sicherzustellen. Die nun vorliegende Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von 191’639.45 Franken (inkl. MWST) ab und liegt damit rund 10 Prozent unter den von der Gemeindeversammlung bewilligten Investitionskosten von 214’000 Franken.
Heckenschnitt im Frühling/Sommer vermeiden
Jedes Jahr fordern die Behörden die Liegenschaftenbesitzer zum Heckenschnitt auf. Aus Sicht des Natur- und Vogelschutzes ist das Zurückschneiden von Gehölzen gegen den Sommer problematisch: Die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten (z.B. Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke) fällt mit dem Aufruf der Behörden zum sommerlichen Heckenschnitt zusammen. Ein Schnitt im Sommer führt aber wegen Nistplatzverlust oder Störung im schlimmsten Fall zum Brutverlust. Dieser Konflikt kann vermieden werden, wenn für die Pflege der Sträucher im Siedlungsraum folgende Punkte beachtet werden: Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November–März), dies sowohl aus Sicht der Pflanzen als auch der Tiere. Vorteilhaft wird grosszügig geschnitten. Damit wird ein Eingriff im Sommer unnötig. Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, so dass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann. Durch die beschriebenen Massnahmen erübrigt sich ein Zurückschneiden der Hecke im Sommer oder beschränkt sich auf das Abschneiden einzelner Äste: Nur das Nötigste wird abgeschnitten, so dass Strassen und Wege frei bleiben. Vorteilhaft ist es, wenn bereits beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse eingehalten wird.
GEMEINDERAT AADORF

