Aus Rat und Verwaltung Hagenbuch
24.02.2026 HagenbuchInformation zu den Behördenwahlen vom 8. März 2026
Bei der Kontrolle der Wahlunterlagen für die Gemeinderatswahlen wurde festgestellt, dass der Name eines Kandidaten nicht einheitlich geschrieben wurde («Trachsler Patrick»/«Trachsel ...
Information zu den Behördenwahlen vom 8. März 2026
Bei der Kontrolle der Wahlunterlagen für die Gemeinderatswahlen wurde festgestellt, dass der Name eines Kandidaten nicht einheitlich geschrieben wurde («Trachsler Patrick»/«Trachsel Patrick»). Betroffen ist der Kandidat Patrick Trachsel. Für diesen Schreibfehler wurde eine Entschuldigung ausgesprochen. Da nur eine Person mit diesem Namen zur Wahl steht, ist eine eindeutige Identifikation gewährleistet und eine Verwechslung ausgeschlossen. Das Wahlbüro wurde angewiesen, Stimmen mit beiden Schreibweisen als korrekt diesem Kandidaten zuzuordnen.
Weiter wurde festgestellt, dass das Gemeindelogo auf einzelnen Wahlflyern ausserhalb des direkten Tätigkeitsbereichs der Gemeindekanzlei verwendet wurde. Das Gemeindelogo ist ein amtliches Hoheitszeichen und darf ausschliesslich für offizielle und interne Zwecke der Gemeinde genutzt werden. Es darf nicht für Wahlwerbung oder vereinsbezogene Zwecke eingesetzt werden, da sonst der Eindruck entstehen könnte, die Gemeinde unterstütze eine Kandidatur oder nehme politisch Stellung. Das Gemeindewappen darf hingegen verwendet werden.
Die Gemeindekanzlei hält ausdrücklich fest, dass sie mit den Wahlflyern der Primarschulpflege sowie des Gemeinderates nichts zu tun hatte. Diese wurden weder durch die Gemeindekanzlei erstellt noch mit Steuergeldern bezahlt, da eine solche Finanzierung gesetzlich unzulässig ist. Der konkrete Fall wurde bereits mit den betroffenen Stellen geklärt. Ziel ist es, alle Behörden auf denselben Informationsstand zu bringen und künftige Missverständnisse zu vermeiden.
Wir bitten die Bevölkerung, die Gemeindekanzlei zu informieren, falls ihnen weitere Verwendungen des Gemeindelogos auffallen, die nicht im Zusammenhang mit einer offiziellen Gemeindetätigkeit stehen. Betroffene Personen werden zudem ersucht, das Gemeindelogo in solchen Fällen selbständig von ihren Unterlagen oder Homepage zu entfernen.
Einladung zur Wahlfeier am 8. März 2026
Anlässlich der Behördenwahlen vom 8. März 2026 lädt der Gemeinderat Hagenbuch die Bevölkerung herzlich zu einem Apéro ein. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, die Wahlergebnisse gemeinsam zu besprechen, die gewählten Kandidaten kennenzulernen und sich auszutauschen. Ein offizieller Flyer mit allen Informationen wurde in der vergangenen Woche an alle Haushalte verteilt. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme.
Teilnahme am kantonalen Pilotprojekt Palliative Care
Der Gemeinderat Hagenbuch genehmigt die Leistungsvereinbarung zur Teilnahme am kantonalen Pilotprojekt «Mobile Palliative-Care-Teams (MPCT) in Pflegeheimen» für die Jahre 2026 bis 2028. Ziel ist es, die spezialisierte palliative Versorgung für Einwohnerinnen und Einwohner in Pflegeheimen zu stärken. Der Kanton übernimmt 50 Prozent der ungedeckten Kosten, der Rest wird von der Gemeinde getragen. Die Inanspruchnahme des Angebots wird bis Juni 2026 beobachtet und ausgewertet, um die künftigen Budgetkosten abschätzen zu können.
Umbau des Quellwasserpumpwerks Hagenbuch
Der Gemeinderat bewilligt den budgetierten Kredit von CHF 90’000.00 exklusive MWST für den Umbau des zweiten Quellstrangs im Quellwasserpumpwerk Hagenbuch. Ziel ist es, hydraulische Engpässe zu beheben und künftig jährlich rund 25’000 bis 30’000 m³ zusätzliches Quellwasser nutzbar zu machen. Damit wird die Anlage technisch modernisiert und die Nutzung eigener Wasserressourcen verbessert. Gleichzeitig kann die Grundwasserförderung reduziert und Energie eingespart werden. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2026.
Korrektur der Kreditabrechnung Kanalisationsanschluss Schneitertal
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung für den Kanalisationsanschluss Schneitertal an die ARA Elsau korrigiert, da nachträglich weitere Rechnungen der Projektleitung eingegangen sind. Die angepasste Abrechnung weist Gesamtkosten von 922’447.72 Franken aus und liegt weiterhin 27’965.11 Franken unter dem bewilligten Kredit. Die korrigierte Kreditabrechnung wird der Rechnungsprüfungskommission vorgelegt und der Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2026 zur Genehmigung beantragt.
Anpassung der Förderbeiträge für umweltfreundliche Energietechniken
Der Gemeinderat hat die Förderbeiträge für umweltfreundliche Energietechniken angepasst. Grund dafür sind die veränderten Stromtarife sowie die zunehmende Nutzung von Batteriespeichern bei Photovoltaikanlagen. Neu werden nachhaltige Stromspeicher ohne seltene Rohstoffe zusätzlich gefördert. Der jährliche Budgetbetrag bleibt jedoch unverändert. Der entsprechende Beschluss wird demnächst in der systematischen Rechtssammlung auf der Gemeinde-Homepage publiziert.
Während des Berichtszeitraumes erteilte Baubewilligungen
• Kurt und Jasmin Schüpfer, Parz.Kat. Nr. 2617, Umbau Wohnhaus Vers.Nr. 246, • Werner und Monika Akeret, Parz.Kat. Nr. 2342, Neubau Carport und Gartenhaus.
Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an Strassen und Wegen.
Die meisten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer schneiden ihre Sträucher und Bäume entlang der öffentlichen Strassen und Wegen regelmässig zurück, damit niemand behindert wird. Der Gemeinderat und die Mitarbeiter der Gemeindebetriebe danken diesen Personen herzlich für ihre Aufmerksamkeit.
Leider ragen aber stellenweise auch Äste von Bäumen oder Sträucher in Wege und Strassen hinaus und behindern den Verkehr. In Kurven oder Einmündungen wird so die Sicht beeinträchtigt und es entstehen gefährliche Situationen vor allem für den Fussund Veloverkehr. Zudem werden Signale und Hydranten verdeckt und die Strassenbeleuchtung wird beeinträchtigt. Besonders der Winterdienst wird von hinausragenden Ästen stark behindert und deswegen werden auch regelmässig Rückspiegel und Drehlichter beschädigt. Daraus entstehen unnötige Kosten die übrigens jeder Steuerzahler mitfinanziert.
Gemäss § 20 der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) beträgt der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet mindestens 4.5 m. Im Bereich von Trottoirs, Fussund -Velowegen beträgt der Lichtraum 2.65 m. Dieser Lichtraum ist von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Die erforderlichen Sichtbereiche gemäss § 23 (VErV) sind ebenfalls dauernd freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0.8 m nicht überschreiten.
Gemäss § 27 (VErV) gelten bei Pflanzen folgende Abstände von der Strassengrenze:
a) Bei Bäumen 4 m, gemessen ab der Mitte des Stammes.
b) Bei anderen Pflanzen ein Abstand, bei dem sie nicht in den Lichtraum hineinragen, bei Sträuchern und Hecken aber mindestens 0.5 m.
Der Abstand von Bäumen kann auf 2 m reduziert werden:
a) Gegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Velowegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartierverkehr oder dem Verkehr der Anwohnerinnen und Anwohner dienen und im Interesse des Ortbildes.
Gemäss § 28 (VErV) kann bei Mauern, geschlossenen Einfriedungen und dichter Bepflanzungen von über 0.8 m Höhe an der Innenseite von Kurven aus Gründen der Verkehrssicherheit ein angemessener Abstand verlangt werden.
Der Gemeinderat bittet alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Pflanzen gemäss den oben erwähnten Vorschriften bis spätestens 30. April 2026 zurückzuschneiden.
Wird dieser Termin nicht eingehalten, wird den säumigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von der Gemeindeverwaltung schriftlich eine Frist gesetzt den Missstand zu beheben. Andernfalls wird eine Ersatzvornahme erfolgen (Art. 70 der Polizeiordnung der Gemeinde Hagenbuch vom 1. September 2003)
Im Weiteren hat der Gemeinderat:
• das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19.11.2025 abgenommen,
• das Reglement über die Informationsverwaltung und Archivierung genehmigt,
• den budgetierten Betrag für die Ersatzbeschaffung der Gong-Anlage im Schulhaus Fürstengarten freigegeben,
• die Kreditabrechnung für den Umbau des Grundwasserpumpwerks Aadorferfeld mit einer Unterschreitung des bewilligten Kredits um 6’483.34 Franken abgenommen.
MELANIE THOMANN, GEMEINDESCHREIBERIN

