Viele freuen sich über den Beginn der Pilzsaison, welche am 17. August 2025 beginnt und bis am 31. Oktober 2025 dauert. Es ist aber wichtig, dass man einige Grundregeln beim Pilzsammeln beachtet.
1. Schonen Sie den Wald. Pilze sind für den Wald lebenswichtig.
2. Verwenden ...
Viele freuen sich über den Beginn der Pilzsaison, welche am 17. August 2025 beginnt und bis am 31. Oktober 2025 dauert. Es ist aber wichtig, dass man einige Grundregeln beim Pilzsammeln beachtet.
1. Schonen Sie den Wald. Pilze sind für den Wald lebenswichtig.
2. Verwenden Sie zum Pilzsammeln nur Körbe, nie Plastiksäcke
3. Pflücken Sie fachgerecht: Der Pilz wird als Fruchtkörper vom Standort sorgfältig gelöst und ausgedreht. Gleichzeitig deckt man die Vertiefung mit Humus ab, damit die freigelegten gesunden Myzelien nicht austrocknen.
4. Pflücken Sie nur so viele Pilze, wie Sie für eine Mahlzeit verwenden können, da die Haltbarkeit der Pilze nur gering ist. Die Aufbewahrung durch Tiefgefrieren oder Trocknen eignet sich nicht für alle Pilzarten.
5. Die gesammelten Pilze sollten schon im Wald von Erde und Nadeln befreit werden. Dabei ist zu beachten, dass die besonderen Merkmale wie Stielbasis, usw. nicht verletzt oder abgeschnitten werden.
6. Lassen Sie diejenigen Pilze, von welchen Sie sicher sind, dass sie giftig sind, stehen. 7. Ganz junge oder alte Pilze sowie madige und von Ungeziefer befallene Exemplare sind als Speisepilze wertlos und sollten stehen gelassen werden, damit der Sporenabwurf gewährleistet ist.
8. Bei Unsicherheit pflücken Sie nur zwei bis drei Stück einer Art für die Bestimmung. Säubern Sie diese Pilze nicht, und notieren Sie den Standort sowie umstehende Baumarten.
9. Seltene Pilzarten (sofern sie als solche erkannt werden) sind unbedingt zu schonen.
10. Beachten Sie die Sammelbeschränkung. Es darf nur 1 Kilogramm Frischgewicht pro Tag und Person gepflückt werden.
11. Nur einwandfrei bestimmte und kontrollierte Pilze sichern vor Vergiftung! Alle Hausmittelrezepte, wie das Mitkochen eines Silberlöffels oder einer Zwiebel oder die Aussage, dass angenagte Pilze nicht giftig sind und so weiter, sind Ammenmärchen.
12. Die amtliche Pilzkontrolle steht jedem Pilzsammler zur Verfügung. Bitte legen Sie das ganze Sammelgut nach Arten getrennt vor.
13. Suchen Sie die Pilzkontrollstelle Ihrer Region auf.
14. Wildwachsende Pilze dürfen als Lebensmittel nur nach einer amtlichen Prüfung feilgehalten werden. Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.
15. In Naturschutzzonen gilt ein absolutes Pflückverbot. Im Kanton Zürich ist das Sammeln von Pilzen jeden Monat vom 1. bis 10. verboten (Schonzeit !).
Wir wünschen allen Pilzsammlern eine gute und erfolgreiche Saison.
GEMEINDERAT ELGG
Für die Gemeinden Elgg-Hofstetten, Elsau-Räterschen, Hagenbuch,Aadorf und Balterswil-Bichelsee sind die Pilzkontrolleure Andreas und Gertrud Zwicky, Huggenberg 40, 8354 Hofstetten,
Telefon 052 534 84 82 oder
076 386 12 29, zuständig.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 18 bis 19 Uhr Donnerstag: 18 bis 19 Uhr Sonntag: 17 bis 18 Uhr Andere Kontrolltermine sind nach telefonischer Voranmeldung möglich.